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   OLG Köln, 14.11.2019 - I-2 Wx 331/19   

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https://dejure.org/2019,50980
OLG Köln, 14.11.2019 - I-2 Wx 331/19 (https://dejure.org/2019,50980)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2019 - I-2 Wx 331/19 (https://dejure.org/2019,50980)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2019 - I-2 Wx 331/19 (https://dejure.org/2019,50980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Zusammenschreibung von zu Hof gehörenden Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintragung eines Hofvermerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 268
  • FGPrax 2020, 19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Wx 331/19
    Solange nämlich aus dem Grundbuch ersichtlich ist, an welchem Teil eines nunmehr einheitlichen Grundstücks welches Recht mit welchem Rang lastet, also die einzelnen Teile nicht katastermäßig verschmolzen sind, ist Verwirrung nicht zu befürchten (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 211 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 95/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erfordernis der Zustimmung der

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Wx 331/19
    Soweit die betroffenen Grundstücke zu einem Hof desselben Eigentümers gehören, sind sie zwar grundsätzlich auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts auf einem besonderen Grundbuchblatt einzutragen ( § 7 Abs. 1 HöfeVfO ); scheitert dies jedoch daran, dass bei einer solchen Zusammenschreibung Verwirrung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 GBO zu besorgen wäre, ist die Hofzugehörigkeit entsprechend § 6 Abs. 4 HöfeVfO jedoch ausnahmsweise durch Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.2012, V ZB 95/11).
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