Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/233-234/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3868
OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/233-234/18 (https://dejure.org/2019,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2019 - 1 RVs 227/233-234/18 (https://dejure.org/2019,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 1 RVs 227/233-234/18 (https://dejure.org/2019,3868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 123 ; VersammlG § 26
    1. Bei einer in einer Bahnsteighalle quer oberhalb der Gleise verlaufenden, der Wartung dienenden Empore, die nur über zwei jeweils gesondert gegen Benutzung gesicherte Treppenanlagen zu erreichen ist, handelt es sich um befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 Abs. 1 StGB. ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 ; GG Art. 8 Abs. 1 ; StPO § 353
    Empore in Bahnsteighalle als befriedetes Besitztum im Sinne des § 123 StGB ; Schutzobjekt nach § 123 StGB bei unterschiedlichen Betretungsberechtigungen; Aktion in überdachtem Hauptbahnhof keine Versammlung unter freiem Himmel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Erklettern des Kölner Hauptbahnhofs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Protestaktion am Kölner Hauptbahnhof: Freispruch für TTIP-Aktivistin aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Freispruch für TTIP-Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freispruch für TTIP-Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Soweit (für den Bereich des Öffentlichen Rechts) vertreten wird, dass der Begriff der "Versammlung unter freiem Himmel" des Art. 8 Abs. 2 GG nicht in einem engeren Sinne als Verweis auf einen nicht überdachten Veranstaltungsort verstanden werden könne, sondern es darauf ankomme, ob die Versammlung inmitten eines allgemeinen Publikums an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs, also im öffentlichen Kommunikationsraum, stattfinde (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - juris, dort Rdnr. 69, 70), vermag diese Überlegung nach Auffassung der Kammer im Hinblick auf das Bestimmheitsgebot jedenfalls für den Bereich des § 123 StGB keine Geltung zu beanspruchen.

    Da die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 GG dem Bürger keinen Anspruch darauf verschaffen, sich an ihm sonst nicht zugänglichen Orten aufzuhalten (BVerfG NJW 2011, 1201 [1204 Tz. 65 und 1208 Tz. 98]; s. a. BayObLG NJW 1995, 269 [270]) scheidet eine Rechtfertigung des Handelns der Angeklagten unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt aus.

    Dieser Terminus wird zwar grund- und versammlungsrechtlich funktional, nämlich im Sinne eines Ortes des allgemeinen kommunikativen Verkehrs verstanden (BVerfG NJW 2011, 1201 [1205 - Tz. 76 f.] - Gebäude des Frankfurter Flughafens; Dietel/Ginzel/Kniesel- Kniesel , Versammlungsgesetze, 17. Auflage 2016 Teil I Rz. 425 f.; MüKo-StGB- Tölle , a.a.O., § 25 VersammlG Rz. 6).

  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    So wird angenommen, dass etwa ganz niedrige, ohne Anstrengungen zu übersteigende Mauern, Hecken oder Erdwälle (SK-StGB- Stein , a.a.O.; MüKo-StGB- Schäfer , 3. Auflage 2018, 2018, § 123 Rz. 14; a. A. aber LK-StGB- Lilie , a.a.O. Rz. 17) oder das Anbringen einer Plastikkette (LG Lübeck StV 1989, 157; zu Verbotsschildern vgl. BayObLG NJW 1995, 269 [271]; OLG Hamm VRS 37, 265) - obwohl ggf. "zusammenhängend" - den Anforderungen an die Einfriedung nicht genügen.

    Da die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 GG dem Bürger keinen Anspruch darauf verschaffen, sich an ihm sonst nicht zugänglichen Orten aufzuhalten (BVerfG NJW 2011, 1201 [1204 Tz. 65 und 1208 Tz. 98]; s. a. BayObLG NJW 1995, 269 [270]) scheidet eine Rechtfertigung des Handelns der Angeklagten unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt aus.

  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 189/05

    Hausfriedensbruch: Hausverbot für unterirdische Fußgängerpassage zur

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Zum öffentlichen Verkehr bestimmt sind nur solche Räumlichkeiten, die dem allgemein zugänglichen Personen- und Gütertransport dienen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 Ss 189/05 -, juris, dort Rdnr. 9).

    "Befriedet" - im Sinne einer Einfriedung - ist das Besitztum einer gängigen Definition zufolge, wenn es in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (so die Rspr. seit RGSt 11, 293 [294]; RGSt 36, 395 [397]; OLG Frankfurt/Main NJW 2006, 1746; LG Lübeck StV 1989, 157; aus der Lit. statt vieler: Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Schittenhelm a.a.O.).

  • LG Lübeck, 23.12.1988 - 4 Qs 289/88
    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    "Befriedet" - im Sinne einer Einfriedung - ist das Besitztum einer gängigen Definition zufolge, wenn es in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (so die Rspr. seit RGSt 11, 293 [294]; RGSt 36, 395 [397]; OLG Frankfurt/Main NJW 2006, 1746; LG Lübeck StV 1989, 157; aus der Lit. statt vieler: Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Schittenhelm a.a.O.).

    So wird angenommen, dass etwa ganz niedrige, ohne Anstrengungen zu übersteigende Mauern, Hecken oder Erdwälle (SK-StGB- Stein , a.a.O.; MüKo-StGB- Schäfer , 3. Auflage 2018, 2018, § 123 Rz. 14; a. A. aber LK-StGB- Lilie , a.a.O. Rz. 17) oder das Anbringen einer Plastikkette (LG Lübeck StV 1989, 157; zu Verbotsschildern vgl. BayObLG NJW 1995, 269 [271]; OLG Hamm VRS 37, 265) - obwohl ggf. "zusammenhängend" - den Anforderungen an die Einfriedung nicht genügen.

  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Bei einer - wie hier - erfolgreichen Revision (der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage) gegen ein solches Urteil hebt der Senat in ständiger Rechtspraxis die zugrunde liegenden Feststellungen aus diesem Grunde mit auf (SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 218, 222-223/11 - SenE v. 15.09.2015 - III-1 RVs 127/15; s. a. OLG München NJW 2006, 3364 [3366]).
  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Bei einer - wie hier - erfolgreichen Revision (der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage) gegen ein solches Urteil hebt der Senat in ständiger Rechtspraxis die zugrunde liegenden Feststellungen aus diesem Grunde mit auf (SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 218, 222-223/11 - SenE v. 15.09.2015 - III-1 RVs 127/15; s. a. OLG München NJW 2006, 3364 [3366]).
  • BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Eine Versammlung ist danach ohne Rücksicht auf den Versammlungsort öffentlich, wenn jedermann, sie ist nicht öffentlich, wenn nur ein namentlich oder auf andere Weise abgegrenzter Personenkreis zugelassen ist (BayObLG NStZ 1995, 242; OLG Schleswig SchlHA 1981, 52; Kniesel a.a.O. Rz. 423; MüKo-StGB- Tölle a.a.O., § 22 VersammlG Rz. 7; Erbs/Kohlhaas- Wache , Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 VersammlG Rz. 25).
  • BayObLG, 16.12.1965 - RReg. 4a St 120/65

    Öffentlichkeit eine Veranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Im letzteren Sinne verhielt es sich hier: Die Teilnahme an der Aktion im Der Hauptbahnhof war nach ihrer ganzen Anlage ersichtlich den Angeklagten (und der gesondert Verfolgten) vorbehalten (s. auch die der Entscheidung des BayObLG v. 16.12.1965 - BayObLGSt 1965, 155 zugrunde liegende Sachgestaltung).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Bei einer - wie hier - erfolgreichen Revision (der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage) gegen ein solches Urteil hebt der Senat in ständiger Rechtspraxis die zugrunde liegenden Feststellungen aus diesem Grunde mit auf (SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 218, 222-223/11 - SenE v. 15.09.2015 - III-1 RVs 127/15; s. a. OLG München NJW 2006, 3364 [3366]).
  • KG, 03.08.2015 - 161 Ss 160/15

    Hausfriedensbruch: Strafantragsberechtigung bei Vermietung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18
    Die gemäß § 123 Abs. 2 StGB erforderlichen Strafanträge sind durch die Hausrechtsinhaberin - die I GmbH, die Betreiberin des Der Hauptbahnhofs ist (vgl. a. OLG Hamburg BeckRS 2005 892; KG NJW 2015, 3527) - rechtzeitig gestellt (Bl. 45 - 47 d. A.).
  • BayObLG, 28.02.1986 - RReg. 2 St 214/85

    Tiefgarage; Städtisch; Öffentlich-rechtlich; Begriff; Abgeschlossen; Öffentlicher

  • LG Wuppertal, 02.12.2015 - 22 KLs 50 Js 180/14

    "Shariah Police" machte sich nicht strafbar

  • OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18

    Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

  • RG, 30.10.1903 - 3702/03

    Gehört zum Begriffe des "befriedeten Besitztums" der räumliche oder

  • RG, 12.12.1884 - 2994/84

    Kann ein Besitztum nur dann als befriedet im Sinne des §. 123 St.G.B.'s angesehen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht