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   OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16   

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https://dejure.org/2016,21670
OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16 (https://dejure.org/2016,21670)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.2016 - 20 U 1/16 (https://dejure.org/2016,21670)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 2016 - 20 U 1/16 (https://dejure.org/2016,21670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 313; LPartG § 19; LPartG § 21
    Witwenrente für eingetragenen Lebenspartner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf Hinterbliebenenversorgung aus einer privaten Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf Hinterbliebenenversorgung aus einer privaten Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf Hinterbliebenenversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (VersR 2010, 1207) -, das entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (VersR 2009, 1607), durch den die anders lautende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VersR 2007, 676) aufgehoben worden war, zulasten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Feststellung getroffen hat, die dem Berufungshilfsantrag des Klägers entspricht, kann der Kläger nicht unmittelbar etwas für sich herleiten.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007- IV ZR 267/04 (VersR 2007, 676) - zugrunde lag.

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (VersR 2010, 1207) -, das entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (VersR 2009, 1607), durch den die anders lautende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VersR 2007, 676) aufgehoben worden war, zulasten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Feststellung getroffen hat, die dem Berufungshilfsantrag des Klägers entspricht, kann der Kläger nicht unmittelbar etwas für sich herleiten.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007- IV ZR 267/04 (VersR 2007, 676) - zugrunde lag.

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Es geht darum zu ermitteln, was die Parteien bei einer angemessenen, objektiv generalisierenden Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben redlicher Weise vereinbart hätten (BGH, Urt. v. 14.3.2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 24).
  • LG Bonn, 23.11.2015 - 9 O 276/15

    Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Auf die Berufung des Klägers gegen das am 23. November 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 276/15 - wird das angefochtene Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels sowie Abweisung der Klage im Übrigen teilweise abgeändert und es wird festgestellt, dass im Falle des Fortbestehens der Lebenspartnerschaft des Klägers mit Herrn K, geboren am 6. September 1962, beim Ableben des Klägers aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag, Versicherungsnummer: 1xx5x-1x, Herrn K eine Hinterbliebenenrente wie eine Witwen- oder Witwerrente zu gewähren ist.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Zwar dürfte es sich bei der Verweigerung der Gleichstellung seines Lebenspartners mit einem Ehegatten durch die Beklagte um eine Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Identität handeln, die bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG unzulässig ist (vgl. EuGH, Urt. v. 1.4.2008, C-267/06, Celex-Nr. 62006CJ026772, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16
    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (VersR 2010, 1207) -, das entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (VersR 2009, 1607), durch den die anders lautende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VersR 2007, 676) aufgehoben worden war, zulasten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Feststellung getroffen hat, die dem Berufungshilfsantrag des Klägers entspricht, kann der Kläger nicht unmittelbar etwas für sich herleiten.
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2017, 82 veröffentlicht ist, hat den Feststellungsantrag für zulässig gehalten.
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