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   OLG Köln, 15.04.2016 - 4 WF 32/16   

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https://dejure.org/2016,7755
OLG Köln, 15.04.2016 - 4 WF 32/16 (https://dejure.org/2016,7755)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.2016 - 4 WF 32/16 (https://dejure.org/2016,7755)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 2016 - 4 WF 32/16 (https://dejure.org/2016,7755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 7; FamFG § 161
    Beschwerde; zulassung als Beteiligter

  • rechtsportal.de

    FamFG § 7 ; FamFG § 161
    Zeitliche Grenzen der Zulassung als Beteiligter im Verfahren vor den Familiengerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1288
  • FamRZ 2016, 1693
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 22.02.2010 - 5 T 87/10

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht eines im ersten Rechtszug nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2016 - 4 WF 32/16
    Danach kommt nur noch die Zulassung als Beteiligter zum Beschwerdeverfahren in Betracht, über die das Beschwerdegericht zu entscheiden hat (Abgrenzung zu LG Saarbrücken,m Beschluss vom 22.02.2010 - 5 T 87/10 -, FamRZ 2010, 1371).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, das erstinstanzliche Gericht habe auch einen nach Erlass seiner Entscheidung eingegangenen Antrag gemäß § 7 Abs. 3 FamFG im Rahmen eines Zwischenverfahrens noch zu bescheiden (so LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2010 - 5 T 87/10 -, FamRZ 2010, 1371; zust. Zimmermann, in Keidel, a. a. O., § 7 Rn 22; Borth/Grandel, in Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl., 2015, § 7 Rn 9; wohl auch Pabst, in MünchKommFamFG, 2. Aufl., 2013, § 7 Rn 33) kann dem jedenfalls für Familiensachen i. S. des § 111 FamFG, wie die hier vorliegende, nicht gefolgt werden.

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 36/20

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung wegen nicht erfolgter

    Dabei kann dahinstehen, ob er im Rahmen der von dem Amtsgericht am 1. November 2019 getroffenen Nichtabhilfeentscheidung noch in erster Instanz hätte beteiligt werden müssen, § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG (vgl. OLG Köln, FamRZ 2016, 1693, 1694, juris Rn. 5 für § 303 Abs. 2 FamFG).
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