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   OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09   

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https://dejure.org/2009,17239
OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09 (https://dejure.org/2009,17239)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2009 - 2 Ws 246/09 (https://dejure.org/2009,17239)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 2 Ws 246/09 (https://dejure.org/2009,17239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 61 KLs 17/09
  • OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 203
  • NStZ-RR 2009, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 17.06.1997 - 1 Ws 123/97
    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09
    Die aufgrund der erteilten Genehmigung der Strafvollstreckungsbehörde gegebene Möglichkeit, die Vollstreckung der anderweitig erkannten Strafe einzuleiten, ist vielmehr geeignet, zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzugs von U-Haft beizutragen (vgl. Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, Vor § 112 Rn. 54; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 236; Thüring. OLG, NStZ 1997, 510).
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 606/98

    Statthaftigkeit der Beschwerde, Unterbrechung der Untersuchungshaft,

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.2.1999 (StV 1999, 332), die eine Beschwerde gegen die Anordnung der Unterbrechung der Untersuchungshaft für zulässig erachtet, betrifft den Fall der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Verbüßung von Erzwingungshaft zur Zahlung einer Geldbuße in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 1 Ws 33/84
    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09
    Die aufgrund der erteilten Genehmigung der Strafvollstreckungsbehörde gegebene Möglichkeit, die Vollstreckung der anderweitig erkannten Strafe einzuleiten, ist vielmehr geeignet, zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzugs von U-Haft beizutragen (vgl. Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, Vor § 112 Rn. 54; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 236; Thüring. OLG, NStZ 1997, 510).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 7 Ws 207/23

    Versagung einer Dauerbesuchs- und Telefonerlaubnis in der Untersuchungshaft

    Bestehen allerdings - wie hier - konkrete Anhaltspunkte für eine Verdunkelungsgefahr, genügt eine akustische Überwachung in der Regel nicht, besteht bei einem unlauteren Informationsaustausch doch allenfalls die Möglichkeit, das Gespräch abzubrechen, während die einmal gesprochene und wahrgenommene Mitteilung nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 246/09 = NStZ-RR 2010, 159, 160; KK-Gericke, a.a.O., § 119 Rn 17).

    Außerdem ist zu bedenken, dass es aufgrund der langjährigen Ehe der Eheleute naheliegend ist, dass bloße Andeutungen oder vermeintlich unverbindliche Gesprächsinhalte genügen, um tatsächlich wichtige Informationen auszutauschen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 246/09, a.a.O.; KK-Gericke, a.a.O., § 119 Rn 17), zumal für den im Raum stehenden Betrugsvorwurf sowie die Einziehungsentscheidung der weite Bereich der Lebensverhältnisse der Eheleute in der Vergangenheit, welche Aufschluss über die wirtschaftliche Situation geben könnten, betroffen ist.

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