Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22826
OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16 (https://dejure.org/2017,22826)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2017 - 17 W 201/16 (https://dejure.org/2017,22826)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 (https://dejure.org/2017,22826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden gegenüber dem Job-Center

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2503
    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden gegenüber dem Job-Center

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Aachen, 08.07.2016 - 3 T 163/16

    Beratungshilfe; Beratung; Vertretung; Einlegung; Widerspruch; Akteneinsicht;

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16
    Die weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 08.07.2016 - 3 T 163/16 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12

    Beratungshilfegebühr, Abgeltungsbereich

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16
    Bezweckt die Akteneinsicht demgegenüber die Information zur Vorbereitung einer Vertretung des Berechtigten nach außen hin, so ist das Mandat von vornherein auf das Betreiben eines Geschäfts für den Berechtigten im Sinne des Gebührentatbestandes der Nr. 2503 VV RVG ausgerichtet und löst die in diesem Kontext durch den Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht die Geschäftsgebühr aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2012 - 2 Wx 66/12 -, BeckRS 2016, 07012 - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14

    Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16
    Dient die von dem Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht danach ausschließlich der Informationsbeschaffung zur Beratung des Berechtigten, so ist die Geschäftsgebühr - wenn es im Übrigen zu keiner weitergehenden Geschäftsführung für den Mandanten im Außenverhältnis kommt - nicht entstanden (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2016, 640 - RdNr. 12 gem. Juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 - RdNr. 2 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16
    Dient die von dem Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht danach ausschließlich der Informationsbeschaffung zur Beratung des Berechtigten, so ist die Geschäftsgebühr - wenn es im Übrigen zu keiner weitergehenden Geschäftsführung für den Mandanten im Außenverhältnis kommt - nicht entstanden (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2016, 640 - RdNr. 12 gem. Juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 - RdNr. 2 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.).
  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    In Betracht kommt nämlich auch, dass sie lediglich zur Informationsbeschaffung im Rahmen eines Beratungsauftrags dient (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2016, 347/348; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 -, juris Rn. 8 f; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 4 W 120/15 -, juris Rn. 12 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 W 12/13 -, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2009 - 5 W 23/09 -, BeckRS 2009, 87810).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass der tatsächlich entfalteten konkreten Tätigkeit eines Rechtsanwalts indizielle Wirkung im Hinblick auf die Frage nach dem Auftragsinhalt beigemessen werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 17 W 201/16 -, juris Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren:

    Auch kommt es für die Frage, ob eine Vertretung im konkreten Fall erforderlich war, nicht darauf an, in welchem Umfang die Beteiligten zu 1) für die Rechtssuchende tätig geworden sind und sie hierbei rechtlich zutreffend und zielführend vorgetragen haben (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss v. 15.05.2017 - 17 W 201/16 Rn 9, 10, BeckRS 2017, 116619).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2018 - 25 T 368/18

    Abgrenzung zwischen Beratungstätigkeiten und Geschäftstätigkeiten eines

    Abzugrenzen ist dabei anhand des Auftrags und nicht etwa anhand der tatsächlich entfalteten konkreten Tätigkeit, der allerdings indizielle Funktion für den Auftragsinhalt beigemessen werden kann (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017, - 17 W 201/16).
  • AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16

    Abdeckung der Tätigkeit der vorbereitenden Akteneinsicht durch den Anwalt mit der

    Das OLG Köln beurteilt in seinem Beschluss vom 15.05.2017, 17 W 201/16 die Frage, ob für eine beantragte Akteneinsicht die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV RVG anfällt, nach den Umständen des jeweiligen Mandats und dessen Zielrichtung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht