Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32254
OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17 (https://dejure.org/2017,32254)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2017 - 2 Wx 109/17 (https://dejure.org/2017,32254)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 2 Wx 109/17 (https://dejure.org/2017,32254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Annahme der Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses - Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de

    BGB § 1943 ; BGB § 119 Abs. 1
    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei Überschuldung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Überschuldung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17
    Ein Anfechtungsgrund ist dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht; dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG NJW 2003, 216-221; MüKo-BGB/Leipold, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rn. 11 ff.).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17
    Zwar liegt ein Irrtum im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB nicht vor, wenn der die Erbschaft Annehmende das Vorhandensein wertvoller Nachlassgegenstände bloß vermutet, sich aber keine konkreten Vorstellungen macht (Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1954 Rn. 16; BayObLG ZEV 1997, 257, 258).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht