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   OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14   

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https://dejure.org/2014,24766
OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,24766)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2014 - 12 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,24766)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2014 - 12 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,24766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines Verstoßes gegen eine durch Vergleich eingegangene Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 Abs. 2
    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines Verstoßes gegen eine durch Vergleich eingegangene Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsansprüche und Ordnungsmittelandrohungen nach dem Gewaltschutzgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1451
  • FamRZ 2015, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    In der Androhung des Ordnungsmittels durch besonderen Beschluss liegt der Beginn der Zwangsvollstreckung, weshalb in diesem Zeitpunkt die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen müssen (BGH, Urteil vom 29.09.1979 - I ZR 107/77 - zitiert nach juris, Rz. 19; OLG München, Beschluss vom 27.07.2001 - Lw W 1860/01 - zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.O.. Rz. 5; Stöber, a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Ein Unterlassungstitel bildet aber nur dann eine geeignete Vollstreckungsgrundlage i.S. der §§ 704, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, wenn er aus sich heraus verständlich ist und die zu unterlassende Verletzungshandlung auch für jeden Dritten erkennbar umschreibt (BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - IX ZB 55/92 - zitiert nach juris, Rz. 17 m.w.N.; Stöber, a.a.O. § 704 Rz. 4).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Denn der Schutzumfang des Unterlassungstitels erstreckt sich auf alle Verletzungshandlungen, die der Rechtsverkehr als gleichwertig ansieht und bei denen die Abweichungen den Kern der Verletzungshandlung unberührt lassen (ständ. Rspr. BGH, so Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - Urteil vom 16.11.2000 - I ZR 186/98 - Urteil vom 10.12.1998 - I ZR 141/96 - zitiert nach juris Rz. 25; vgl. weitere Rechtsprechungsübersicht zur sog. Kerntheorie bei Stöber, § 890 Rz. 3a).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Denn der Schutzumfang des Unterlassungstitels erstreckt sich auf alle Verletzungshandlungen, die der Rechtsverkehr als gleichwertig ansieht und bei denen die Abweichungen den Kern der Verletzungshandlung unberührt lassen (ständ. Rspr. BGH, so Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - Urteil vom 16.11.2000 - I ZR 186/98 - Urteil vom 10.12.1998 - I ZR 141/96 - zitiert nach juris Rz. 25; vgl. weitere Rechtsprechungsübersicht zur sog. Kerntheorie bei Stöber, § 890 Rz. 3a).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Denn der Schutzumfang des Unterlassungstitels erstreckt sich auf alle Verletzungshandlungen, die der Rechtsverkehr als gleichwertig ansieht und bei denen die Abweichungen den Kern der Verletzungshandlung unberührt lassen (ständ. Rspr. BGH, so Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - Urteil vom 16.11.2000 - I ZR 186/98 - Urteil vom 10.12.1998 - I ZR 141/96 - zitiert nach juris Rz. 25; vgl. weitere Rechtsprechungsübersicht zur sog. Kerntheorie bei Stöber, § 890 Rz. 3a).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2007 - 20 WF 104/07

    Zwangsvollstreckung: Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zur

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Dementsprechend hat die Anordnung, es zu unterlassen, jemanden zu belästigen, keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2007 - 20 WF 104/07 - zitiert nach juris, Rz. 3; Krüger, a.a.O. Rz. 22; Gietl, a.a.O., Rz. 63; Feskorn, a.a.O. Rz. 7; Stöber in: Zöller, § 890 Rz. 8).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2013 - 6 WF 27/13

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Denn ein Vergleich kann eine wirksame Androhung nicht enthalten, sie ist wegen ihres öffentlichen Charakters der Verfügung der Parteien entzogen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2013 - 6 WF 27/13 - zitiert nach juris; Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 890 Rz. 12a m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1987 - 3 W 76/87

    Bestimmtheit; Vollstreckung; Unterlassungstitel; Titel; Verletzungshandlung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 12 UF 61/14
    Urteilsformeln, die sich auf die bloße Wiedergabe des Textes einer Verbotsnorm beschränken, sind deshalb unzulässig (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.1987 - 3 W 76/87 - = NJW-RR 1987, 1526).
  • OLG Hamburg, 08.02.2019 - 2 WF 19/19

    Zwangsvollstreckung von Gewaltschutzverfahrens-Regelung

    Der Streit der Beteiligten des Ausgangsverfahrens darüber, ob ein bestimmtes Verhalten verboten ist oder nicht darf nicht vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (allgm. Meinung vgl. nur m.w.N. OLG Köln v. 15.8.2014, FamRZ 2015, 163).
  • KG, 22.09.2020 - 16 WF 1113/20

    Vollstreckung in Gewaltschutzsachen: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Die Auffassung der Antragstellerin aus dem Schriftsatz vom x. x 20x, das Unterlassungsverbot umfasse auch eine Wohnung in der x, ist nicht nachvollziehbar: Im Vergleich ist nicht von einer beliebigen oder der jeweiligen Wohnung der Antragstellerin die Rede, sondern lediglich von ihrer Wohnung in der x x. Das Verbot in einer Gewaltschutzsache muss schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um sicherzustellen, dass der Schuldner weiß, was er zu unterlassen hat, so konkret gefasst sein, dass es für den Fall einer Vollstreckung nicht dem Vollstreckungsorgan überlassen bleibt, über die Reichweite des Verbotsausspruchs zu entscheiden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2014 - 12 UF 61/14, FamRZ 2015, 163 [bei juris Rz. 13] sowie Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein-Weinreich, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht [11. Aufl. 2018], Kap. 8 Rn. 442).
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