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   OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13   

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OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13 (https://dejure.org/2014,44486)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2014 - 19 U 101/13 (https://dejure.org/2014,44486)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2014 - 19 U 101/13 (https://dejure.org/2014,44486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter wegen der Zeichnung von Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter wegen der Zeichnung von Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.11.2012 - III ZR 55/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der geschuldeten

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Ob das so ist, kann hier dahingestellt bleiben, weil nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.11.2012 - III ZR 55/12, NJW-RR 2013, 371 ff., bestätigt für denselben Fonds durch Urteil vom 31.10.2013 - III ZR 66/13, BeckRS 2013, 19776; ähnlich Urteil vom 20.06.2013 - III ZR 293/12, BeckRS 2013, 11561) schon von keiner Pflichtverletzung auszugehen ist.

    Bezieht sich die Position im Investitionsplan erkennbar auf während der Bau- bzw. Investitionsphase anfallende Kosten für Bürgschaften oder vergleichbare Garantien, besteht keine weitere Prüfungspflicht (BGH NJW-RR 2013, 371 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat aber in der die Beklagte und den J Immoblienfonds N Klinik GbR betreffenden Entscheidung (BGH NJW-RR 2013, 371 ff.) ausdrücklich klargestellt, dass allein die Verwendung des Begriffs "Avale Bauzeit" im konkreten Prospekt die Beklagte nicht verpflichtet, die Anleger darauf hinzuweisen, dass der Begriff Aval üblicherweise für eine Sicherheit einer Bank stehe und eine konkrete Bank im Prospekt nicht genannt werde.

    Es musste sich jedenfalls bei dieser Kostenposition "Avale Bauzeit" dem Anlageberater nicht der Verdacht aufdrängen, dass es sich um versteckte Sonderzuwendungen an den Gründungsgesellschafter I2 handele (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2013, 371 ff.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann hier schon nach der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2013, 371 ff.) nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger sittenwidrig vorsätzlich ein Schaden zugefügt werden sollte und insoweit - objektiv wie subjektiv - die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt sind.

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Soweit sich der Kläger als Maßstab für arglistiges Verhalten auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2011 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) beruft, so verhilft dies nicht zu einer anderen Sicht.

    Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2001 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) und des OLG Hamm (MDR 2010, 746 f.) sind vom Landgericht berücksichtigt worden; ein Anspruch ist aber - insoweit mit Blick auf eine über den Wortlaut von §§ 30, 31 BGB hinausgehende Repräsentantenhaftung - zu Recht mangels Kenntnis der Beklagten bzw. der E4 davon, dass es der Beklagten selbst positiv bekannt war, dass Prospekt- oder Schulungsinhalte falsch waren und eine selbstbegünstigende Interessenwahrnehmung (Sonderzuwendungen) durch den Gründungsgesellschafter I2 zu erwarten war, verneint worden.

  • OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13

    Anwendungsbereich des § 522 Abs. 2 ZPO; Anwendungsbereich des § 522 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. etwa BGH WM 2007, 1608 ff.; BGH NJW-RR 2010, 115 ff.; vgl. insgesamt zum Maßstab OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

    Er schuldet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch deren fachkundige, fundierte Bewertung und Beurteilung, die auf den Wissensstand des Kunden und dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, also anlegergerecht, ist (BGH NJW 1982, 1095 ff.; vgl. zum Maßstab auch OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Bei einem Anlagevermittler ist dem Kunden bewusst, dass dieser bestimmte Anlagen vertreibt, aus dieser Tätigkeit Provisionen erzielt und der werbende, anpreisende Charakter im Vordergrund seiner Tätigkeit steht (BGH NJW-RR 1993, 1114 ff.).

    Ein solcher Vertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH MDR 2007, 228 f.; siehe auch BGH NJW-RR 1993, 1114 ff.; BGH NJW-RR 2003, 1690).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 78/09

    Beratungspflichten des Betreibers eines Strukturvertriebs für die Vermittlung von

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Urteil vom 26.05.2001 - 4 U 187/09, BeckRS 2012, 01111) und des OLG Hamm (MDR 2010, 746 f.) sind vom Landgericht berücksichtigt worden; ein Anspruch ist aber - insoweit mit Blick auf eine über den Wortlaut von §§ 30, 31 BGB hinausgehende Repräsentantenhaftung - zu Recht mangels Kenntnis der Beklagten bzw. der E4 davon, dass es der Beklagten selbst positiv bekannt war, dass Prospekt- oder Schulungsinhalte falsch waren und eine selbstbegünstigende Interessenwahrnehmung (Sonderzuwendungen) durch den Gründungsgesellschafter I2 zu erwarten war, verneint worden.
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Die Prüfungspflichten zur Plausibilität sind nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.03.2009 - III ZR 17/08, NZG 2009, 471 ff.) beschränkt.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - 9 U 91/09

    Umfang der Beratungspflicht im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Auch der insoweit vom Kläger zitierte Sachverhalt einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 09.11.2009 - I 9 U 91/09, zitiert nach juris) ist vorliegend nicht vergleichbar.
  • OLG Celle, 04.10.2001 - 11 U 297/00

    Schadensersatz; Kapitalanlagevermittlung; Kollege; Kontaktaufnahme;

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Anders als in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00) und auch in der insoweit vergleichbaren Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2009 - 2a O 75/05 BeckRS 2009, 24226) ist der Vertrag mit der Beklagten hier nicht durch eine andere, für die Beklagte tätige Person angebahnt oder vermittelt worden.
  • LG Köln, 29.07.2009 - 2a O 75/05

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bezüglich des Vertriebs

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Anders als in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle (Urt. v. 04.10.2001 - 11 U 297/00) und auch in der insoweit vergleichbaren Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 29.07.2009 - 2a O 75/05 BeckRS 2009, 24226) ist der Vertrag mit der Beklagten hier nicht durch eine andere, für die Beklagte tätige Person angebahnt oder vermittelt worden.
  • LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13

    Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen Beteiligungen an

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.05.2013 - 20 O 14/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 293/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 31.10.2013 - III ZR 66/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75

    Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

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