Rechtsprechung
OLG Köln, 15.08.2018 - I-5 W 18/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- RA Kotz
Auskunftsanspruch Patient über Namen & Anschriften von Ärzte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 630a ; BGB § 630g ; BGB § 823 Abs. 1
Voraussetzungen des Anspruchs eines Patienten gegen den Träger eines Krankenhauses auf Bekanntgabe der behandelnden Ärzte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 63 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Auskunftsanspruch gegenüber Krankenhaus
Verfahrensgang
- LG Bonn, 26.06.2018 - 9 O 12/18
- LG Köln, 26.06.2018 - 9 O 18/18
- OLG Köln, 15.08.2018 - I-5 W 18/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14
Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Dass ein Patient vom Träger eines Krankenhauses grundsätzlich Auskunft über die Namen und die ladungsfähige Anschrift (was die Anschrift des Krankenhauses sein kann, nicht eine Privatanschrift sein muss) verlangen kann, folgt aus dem allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB und ist seit langem höchstrichterlich anerkannt (vgl. zuletzt BGH NJW 2015, 1525 ff., Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).Ein Anspruch auf Mitteilung der Privatanschrift besteht hingegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 2015, 1525 ff.).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02
Zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Sind die behandelnden oder aufklärenden Ärzte aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres ersichtlich, worauf die Kammer hier abstellt, soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236; OLG München Beschl. v. 30.7.2008 - 1 W 1646/08 - juris) ein Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, was jedoch eine Frage der Begründetheit ist. - BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Voraussetzung ist (unter anderem), dass der Auskunftsberechtigte sich die zur Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Auskunftsverpflichtete die erforderlichen Auskünfte zu geben vermag, ohne unbillig belastet zu sein (BGHZ 126, 109, 113). - BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Bei Leistungsklagen, zu der auch die Klage auf Erteilung einer Auskunft zählt, ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (etwa BGH NJW-RR 1993, 1129-1131; std. Rspr.). - OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08
Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Sind die behandelnden oder aufklärenden Ärzte aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres ersichtlich, worauf die Kammer hier abstellt, soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236; OLG München Beschl. v. 30.7.2008 - 1 W 1646/08 - juris) ein Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, was jedoch eine Frage der Begründetheit ist.
- LG Verden, 18.04.2019 - 5 O 340/16 Es ist in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Patient gemäß § 242 BGB vom Krankenhausträger grundsätzlich Auskunft über die Namen und die ladungsfähige Anschrift der ihn behandelnden Ärzte verlangen kann (BGH, NJW 2015, 1525, vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 15.8.2018 - 5 W 18/18 zit. nach juris).