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   OLG Köln, 15.09.1992 - 22 U 78/92 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2575
OLG Köln, 15.09.1992 - 22 U 78/92 II (https://dejure.org/1992,2575)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1992 - 22 U 78/92 II (https://dejure.org/1992,2575)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1992 - 22 U 78/92 II (https://dejure.org/1992,2575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verzug, Nachfrist, Interessefortfall, Schadenersatz, Angemessenheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VERZUG; NACHFRIST; INTERESSEFORTFALL; SCHADENERSATZ; ANGEMESSENHEIT; BGB § 326

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berechnung des Nichterfüllungsschadens

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer zweitägigen Nachfrist i.S.d. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB bei Kenntnis des Schuldners von einem Weiterverkauf der Ware an einen Dritten und Vorliegen des Verzugs bereits bei Beginn der Nachfrist; Entbehrlichkeit einer Nachfrist gem. § 326 Abs. 2 BGB wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessenheit einer zweitägigen Nachfrist i.S.d. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB bei Kenntnis des Schuldners von einem Weiterverkauf der Ware an einen Dritten und Vorliegen des Verzugs bereits bei Beginn der Nachfrist; Entbehrlichkeit einer Nachfrist gem. § 326 Abs. 2 BGB wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 326

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 326

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 949
  • MDR 1993, 317
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 7/96

    Umwandlung eines Fixhandelsgeschäfts in ein Handelsgeschäft ohne Fixcharakter;

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Abnehmer des Gläubigers infolge der Lieferverzögerung die schon verkaufte Ware ablehnt (RGZ 94, 326; OLG Köln NJW-RR 1993, 949 [OLG Köln 15.09.1992 - 22 U 78/92 II] ; BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 326 Rdn. 41 m.w.N.; MünchKomm./Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 326 Rdn. 109; Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 326 Rdn. 21; vgl. auch zu § 634 Abs. 2 BGB; Sen.Urt. v. 26.01.1993 - X ZR 90/91, NJW-RR 1993, 560 [BGH 26.01.1993 - X ZR 90/91] ; Sen.Urt. v. 12.01.1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882).
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