Rechtsprechung
OLG Köln, 15.10.2010 - I-2 Wx 156/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1913, 1915, 1951, 1960, 1960 ff.
Keine Nachlasspflegschaft bei unbekanntem Aufenthaltsort des grds. bekannten Erben, sondern Abwesenheitspflegschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Erbfolge durch das Grundbuchamt bei Anordnung einer Nachlasspflegschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1915
Feststellung der Erbfolge durch das Grundbuchamt bei Anordnung einer Nachlasspflegschaft - rechtsportal.de
BGB § 1915
Feststellung der Erbfolge durch das Grundbuchamt bei Anordnung einer Nachlasspflegschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 15.10.2010 - I-2 Wx 156/10
- OLG Köln, 18.10.2010 - 2 Wx 156/10
Papierfundstellen
- Rpfleger 2011, 158
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Unbekannt ist - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall des Streites mehrerer bekannter Erben über die Gültigkeit einer testamentarischen Anordnung (vgl. Senat, FamRZ 1989, 435 m.w.N.) - ein Erbe nur, wenn über seine Person Unklarheit herrscht.Eine Ausdehnung der Nachlasspflegschaft auch auf den Erbanteil des oder der bekannten Erben bedarf es nicht (Senat, FamRZ 1989, 435 = NJW-RR 1989, 454).
- RG, 13.02.1911 - VI 679/09
Bürgschaft
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Unter dem 5. November 2009 erteilte das Amtsgericht Euskirchen, 3 VI 679/09, der Beteiligten zu 1) eine Bestallung zur Nachlasspflegerin "für die unbekannten Erben" der am 30. November 1945 verstorbenen Erblasserin.Dem Antrag war ein Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 23. März 2010, 3 VI 679/09, beigefügt, durch den die Rechtspflegerin die von der Beteiligten zu 1) in der Urkunde abgegebenen Erklärungen gemäß §§ 1915, 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1962 BGB nachlassgerichtlich genehmigte.
- RG, 25.09.1890 - VI 81/90
Wert des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Räumung einer gemieteten Wohnung.
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Erben sind ausweislich des vom Amtsgerichts Euskirchen, 3 VI 81/90, am 25. Juli 1990 erteilten gemeinschaftlichen Erbscheins ihre 6 Kinder zu 1/6 Anteil (Kopie des Erbscheins Bl. 30 d.GA.).Deren Erbrecht wird durch den vom Nachlassgericht Euskirchen in dem Verfahren 3 VI 81/90, am 26. Juli 1990 erteilten Erbschein ausgewiesen.
- BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81
Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Der Nachlasspfleger vertritt den unbekannten Erben (vgl. BGH, NJW 1981, 2299/2300; NJW 1983, 226). - BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 97/80
Setzt Rücktritt vom Erbvertrag Abmahnung voraus?
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Der Nachlasspfleger vertritt den unbekannten Erben (vgl. BGH, NJW 1981, 2299/2300; NJW 1983, 226). - OLG Dresden, 23.09.1999 - 3 W 1572/99
Voreintragung bei Widerspruch gegen Volkseigentum
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Sie trägt gemeinsam mit § 45 GBO dem Prioritätsgrundsatz Rechnung (OLG Dresden, VIZ 2000, 238 m.w.N.). - OLG Jena, 04.05.2000 - 6 W 239/00
Bindung an Verwaltungsakt, besonderer Vertreter
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10
Nur ausnahmsweise darf bzw. muss das Grundbuchamt sowie im Beschwerdeverfahren der Senat eine Fehlerhaftigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Nachlassgerichts berücksichtigen, wenn der Gesetzesverstoß so schwerwiegend ist, dass jedermann ihn erkennen kann, wenn letztlich die Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Entscheidung vorliegen (vgl. OLG Jena, NotBZ 2000, 272 für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters der Erben nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB).
- OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 21 W 123/18
Zur Dauer der Anordnung der Nachlasspflegschaft
Ist ein Miterbe unbekannt, so ist für seinen Erbteil im Bedarfsfalle ein Nachlasspfleger zu bestellen, der dann bei der Verwaltung des Nachlasses mit den übrigen bekannten Erben den unbekannten Erben vertritt (OLG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - I-2 Wx 156/10 -, Rn. 16, juris).