Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2016 - 15 W 46/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47649
OLG Köln, 15.12.2016 - 15 W 46/16 (https://dejure.org/2016,47649)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2016 - 15 W 46/16 (https://dejure.org/2016,47649)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 15 W 46/16 (https://dejure.org/2016,47649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teile von falschem Faktencheck verboten: Frauke Petry lügt in Talkshows doch nicht am meisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 15 W 46/16
    Zwar stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Authentizität und Genauigkeit von Zitaten und erachtet es als unzulässig, einer Person Äußerungen unterzuschieben, die diese nicht, nicht so oder nicht in dem Zusammenhang getan hat (vgl. BVerfG NJW 1995, 861 m.w.N.).
  • LG Köln, 21.07.2016 - 28 O 195/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Äußerung bei widerstreitenden Interessen der

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 15 W 46/16
    Die Antragstellerin beantragt, unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 21.7.2016 (28 O 195/16).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Soweit u.a. die Berufungsbegründung der Beklagten zu 3) auf S. 37 (Bl. 3780 d.A.) der Ansicht ist, dass Leser bei Äußerungen aus langen Monologen nicht davon ausgehen, dass dort genau zitiert werde (dazu Senat v. 15.12.2016 - 15 W 46/16, AfP 2017, 57 - Faktencheck), trägt dieser Aspekt vorliegend schon deswegen nicht, weil das streitgegenständliche Buch gerade mit der direkten Wörtlichkeit des Erblassers wirbt und die Zitate durch Kursivschrift als "Originalzitate" gerade optisch besonders hervorhebt (vgl. Fußnote auf Buch, S. 11).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Somit wird der Klägerin, oder dem Autor [...], bei genauester Betrachtung keine Aussage untergeschoben, die sie tatsächlich nicht getätigt haben - was eine Persönlichkeitsverletzung wäre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.12.2016, I-15 W 46/16 - juris Rn. 83; zur Verbindung von Porträt und Text auch LG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.12.2019, 2-03 O 194/19).
  • OLG Köln, 19.04.2018 - 15 U 135/17

    Frauke Petry gegen "Faktenzoom"

    Nach Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in welchem mit Urteil des Senats vom 29.11.2016 (15 W 46/16) zwei Bewertungen des Beklagten untersagt wurden, wandte sich die Klägerin mit anwaltlichem Schreiben vom 19.12.2016 (Anlage K 28) an den Beklagten.

    Dabei hat die Kammer auf die Begründung des Senats im einstweiligen Verfügungsverfahren (15 W 46/16) Bezug genommen und weiter ausgeführt, dass aufgrund der damit unzutreffenden Bewertungen auch die Angaben im Rahmen der Gesamtbewertung bzw. die Bezeichnung als " negative Spitzenreiterin " zu unterlassen seien.

    Er macht zur Anschlussberufung geltend, das Landgericht habe hinsichtlich der Anträge zu 1) bis 3) keine eigenen Überlegungen angestellt, sondern sich lediglich auf die Ausführungen des Senats im Verfahren 15 W 46/16 bezogen.

    Soweit die Klägerin sich in diesem Zusammenhang darauf beruft, der Beklagte sei mit dieser Erklärung allein seiner Unterlassungsverpflichtung aus dem Urteil des einstweiligen Verfügungsverfahrens (15 W 46/16) nachgekommen, verkennt sie, dass der Beklagte durchaus weitergehende Maßnahmen ergriffen hat.

    Die nunmehr im Hauptsacheverfahren erhobenen Einwendungen des Beklagten gegen die vom Senat im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens (15 W 46/16) vorgenommene Auslegung der Äußerung greifen nicht durch.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung einstweiligen Verfügungsverfahren (15 W 46/16) allerdings ausgeführt hat, dass der Beklagte " im Rahmen einer Überarbeitung dieser Gesamtbewertung ... die oben dargelegte Tatsachengrundlage aus den Äußerungen der Antragstellerin einer neuen Bewertung zuzuführen und die Gesamtberechnung - in Textform bzw. in der grafischen Darstellung - erneut vorzunehmen " hat, wird im Hinblick auf den Inhalt des außergerichtlichen Schriftwechsels der Parteien klarstellend darauf hingewiesen, dass damit keine Vorgabe hinsichtlich der Neubewertung der untersuchten Äußerungen der Klägerin verbunden sein sollte.

  • LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My

    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, § 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57; BGH MDR 2016, 518).
  • LG Köln, 02.08.2017 - 28 O 37/17
    Mit anwaltlichem Schreiben vom 09.01.2017 forderte die Klägerin den Beklagten u.a. erfolglos auf, die einstweilige Verfügung des OLG Köln vom 29.11.2016 - 15 W 46/16 - als abschließende und endgültige Regelung anzuerkennen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1171, 67 EUR zu zahlen.

    Er ist ferner der Meinung, dass es dem Antrag zu 3. an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehle, da er die Internetseite www.g.de nach der Entscheidung des OLG Köln vom 15.12.2016 - 15 W 46/16 - grundlegend überarbeitet habe und nur noch über den Stand des Gerichtsverfahrens berichte.

    Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 29.11.2016 - 15 W 46/16 - hinsichtlich der hier streitgegenständlichen Anträge zu 1. und zu 2.a. und b. ausgeführt:.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt der Umstand, dass er die Internetseite www.g.de nach der Entscheidung des OLG Köln vom 29.11.2016 - 15 W 46/16 - überarbeitete und nur noch über den Stand des Gerichtsverfahrens berichtete, sowie die Tatsache, dass er ankündigte, die Entscheidung des OLG Köln zu analysieren und im Anschluss daran das Gesamtergebnis der Auswertung anpassen zu wollen, sofern die Entscheidung im Hauptsachverfahren bestätigt werde, das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin nicht entfallen, da durch diese - teilweise lediglich nicht rechtsverbindlich angekündigten - Maßnahmen nicht derselbe seitens der Klägerin mit dem Antrag zu 4. erstrebte Erfolg eintreten würde, weil über die Klagestattgabe betreffend die von ihr rechtshängig gemachten Unterlassungsansprüche durch die zuvor genannten Maßnahmen des Beklagten nicht zwangsläufig berichtet werden würde bzw. müsste.

  • OLG Dresden, 21.08.2023 - 4 W 500/23
    Zwar können auch Bewertungen als wahr oder falsch unzulässig sein, wenn der zugrundeliegende Tatsachenkern fehlt, weil sich die Bewertung auf eine Äußerung bezieht, die der Bewertete so inhaltlich nicht aufgestellt hat (OLG Köln AfP 2017, 57).
  • LG Hamburg, 25.10.2019 - 324 O 530/17

    Günther Jauch gewinnt nach Zeugenaussage von Hape Kerkeling gegen Heinrich Bauer

    Die zugunsten der Beklagten streitende Meinungsäußerungsfreiheit findet jedoch - soweit es um Äußerungen in den Medien geht - dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (vgl. hierzu BVerfG NJW 2012, 1643; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2010, 8 20 Rn. 9b; EGMR, AfP 2014, 430; OLG Köln, AfP 2017, 57, BGH MDR 2016, 518).
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