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   OLG Köln, 16.06.2016 - I-9 U 187/15   

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OLG Köln, 16.06.2016 - I-9 U 187/15 (https://dejure.org/2016,61523)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.2016 - I-9 U 187/15 (https://dejure.org/2016,61523)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - I-9 U 187/15 (https://dejure.org/2016,61523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos; Abgrenzung von reiner Überwachungstreuhänderschaft und geschäftsführender Treuhand; Umfang des Deckungsausschlusses für ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos; Abgrenzung von reiner Überwachungstreuhänderschaft und geschäftsführender Treuhand; Umfang des Deckungsausschlusses für ...

  • rechtsportal.de

    AVB- WG
    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 02.06.2014 - 9 U 157/13

    Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater für

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 6.2.2014 in dem Parallelverfahren 9 U 157/13 ausgeführt hat, hat die Abgrenzung einer - versicherten - reinen Überwachungstreuhänderschaft von einer - nicht versicherten - (auch) geschäftsführenden Treuhand danach zu erfolgen, ob das unternehmerische Risiko allein bei der zu überwachenden Gesellschaft verbleibt unter Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Treuhandkommanditisten.

    Neben der Stellung der U GmbH als geschäftsführende Treuhänderin ist der Versicherungsschutz nach Ziffer B. V. 1 (1) BBR auch deshalb ausgeschlossen, weil sich die Gesellschafterstellung der U GmbH, wie der Senat bereits in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 2.6.2014 - 9 U 157/13 - ausgeführt hat, nicht in dem treuhänderischen Halten von Beteiligungen der Treugeber erschöpfte.

    Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Verfahren 9 U 157/13 über Ansprüche von Anlegern der K-Fonds gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der mitversicherten Treuhandkommanditistin entschieden (Hinweisbeschluss vom 06.02.2014 sowie Zurückweisungsbeschluss vom 02.06.2014).

  • OLG Köln, 06.06.1991 - 5 U 171/90

    Begriff der Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).

    Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, die bei der Anbahnung des Treuhandvertrages begangen worden ist, unterfällt auch dies dem Risikoausschluss "unternehmerische Tätigkeit" (OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 1991 - 5 U 171/90 -, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Entscheidung des 5. Zivilsenats des OLG Köln eingelegte Revision durch Beschluss vom 6.5.1992 (IV ZR 220/91) nicht angenommen (Anm. der Redaktion der Zeitschrift VersR 1993, 86).

  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 322/14

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckungsausschluss bei wissentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27. Mai 2015 - IV ZR 322/14 -, juris) greift der Deckungsausschluss für Schadenverursachung durch wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch dann, wenn derselbe Schaden nicht nur durch eine wissentliche Pflichtverletzung, sondern (möglicherweise) auch durch weitere, nicht wissentliche Pflichtverletzungen mitverursacht worden ist.

    Das ergibt die Auslegung des Leistungsausschlusses aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2015 - IV ZR 322/14 -, juris).

  • OLG München, 30.01.1987 - 21 U 3798/86
    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Es ist nämlich davon auszugehen, dass ein Steuerberater über entsprechende Rechtskenntnisse verfügt, um Inhalt und Bedeutung eines derartigen Risikoausschlusses zutreffend erfassen zu können (OLG München, Urteil vom 30.01.1987 - 21 U 3798/86, VersR 1989, 1293).

    Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 86/78

    Abschluss eines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Der vereinbarte Ausschluss des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten eines Steuerberaters im Bereich eines unternehmerischen Risikos, z.B. als geschäftsführender Treuhänder, wie in Ziffer B. V. 1 (1) BBR der AVB-WB, ist wirksam (BGH, Urteil vom 30.1.1986 - IV ZR 86/78- zu § 4 Nr. 7 AVB-Vermögen für Rechtsanwälte, VersR 1980, 353; OLG München, Urteil vom 30.1.1987 - 21 U 3798 -, veröffentlicht in VersR 1989, 1293 unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25.11.1987 - IVa ZR 89/87 - OLG Köln, Urteil vom 6.6.1991 - 5 U 171/90, veröffentlicht in VersR 1993, 86 ff. unter Hinweis auf den nachfolgenden Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6.5.1992 - IV ZR 220/91).

    Sinn des Risikoausschlusses für unternehmerische Tätigkeit ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus der eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH VersR 1980, 353).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Die U GmbH war aufgrund ihrer Stellung als Treuhandkommanditistin verpflichtet, die Anleger umfassend aufzuklären (BGH, Urteil vom 9.7.2013 - II ZR 9/12 -, juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt, er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden, wozu auch eine Aufklärung über Umstände gehört, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH, Urteil vom 9.7.2013 - II ZR 9/12 - Urteil vom 23.4.2012 - II ZR 211/09 -, juris).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind.
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind.
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Wie bereits vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.1982 - II ZR 124/81- veröffentlicht in BGHZ 84, 141; BGH, Urteil vom 1.12.1994 - III ZR 93/93 -, veröffentlicht in NJW 1995, 1025; BGH, Urteil vom 14.1.2002 - II ZR 40/00 -, veröffentlicht in VersR 2002, 1251; alle zitiert nach juris ) anerkannt war, gehört zu den elementaren Pflichten eines Treuhandkommanditisten, die Anleger vor ihrer Anlageentscheidung über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind.
  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 248/14

    Deckungsprozess gegen eine Berufshaftpflichtversicherung nach Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15
    Der Bundesgerichtshof hat die gegen den Zurückweisungsbeschluss des Senats eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.6.2015 (IV ZR 248/14) als unzulässig verworfen.
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 345/92

    Haftpflichtversicherung für Steuerberater/Treuhänder im Bauherrenmodell

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

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