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   OLG Köln, 16.08.2005 - 3 U 7/05   

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https://dejure.org/2005,5866
OLG Köln, 16.08.2005 - 3 U 7/05 (https://dejure.org/2005,5866)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2005 - 3 U 7/05 (https://dejure.org/2005,5866)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2005 - 3 U 7/05 (https://dejure.org/2005,5866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eintziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 712 Abs. 1, 715
    Eintziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der alleinigen Geschäftsführungsbefugnis; Verlust der Geschäftsführungsbefugnis wegen Fehlverhaltens; Entzug der alleinigen Vertretungsbefugnis; Informationspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • Judicialis

    BGB § 712 Abs. 1; ; BGB § 715

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 712 Abs. 1 § 715
    Entziehung der alleinigen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus wichtigem Grund

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entzug der alleinigen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen unterlassener Information der Mitgesellschafter über die Möglichkeit des Ankaufs eines Betriebsgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1985 - II ZR 257/84

    Amtsführung des geschäftsführenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2005 - 3 U 7/05
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 584) hat zur Treuepflicht und zur Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt:.
  • OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 235/04

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Entzug der Geschäftsführungsbefugnis auf Grund

    Ein wichtiger Grund für den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis ist gegeben, wenn Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der Fortbestand der Geschäftsführungsbefugnis und die damit verbundene Einflussmöglichkeit des geschäftsführenden Gesellschafters auf die Belange der Gesellschaft den übrigen Gesellschaftern nicht zumutbar sind (BGH ZIP 1988, 22, 24 f.; 1982, 692, 693; OLG Köln OLGR 2005, 610, 611; MünchKomm./Ulmer, a.a.O., § 712, Rn. 9; Staudinger/Habermeier, a.a.O., § 712, Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09

    Zulässigkeit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis eines

    Dieses Erfordernis allein steht der Wirksamkeit des Beschlusses über die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis jedoch nicht entgegen, weil der Kläger als Betroffener vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.08.2005, 3 U 7/05 , juris, Rn. 20; Münchner Kommentar Ulmer/Schäfer, 5. Aufl., § 712 BGB Rn.13; Jauernig/Stürner, BGB , 13. Auf.
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