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   OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92   

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https://dejure.org/1992,2510
OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92 (https://dejure.org/1992,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1992 - 19 W 33/92 (https://dejure.org/1992,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1992 - 19 W 33/92 (https://dejure.org/1992,2510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Leasingvertrag Beendigung Entschädigung Rechtsmißbrauch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 535, 557, 564; AGBG § 9
    Leasingvertrag Beendigung Entschädigung Rechtsmißbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Leasingvertrags mit §§ 3 und 9 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Rechtfertigung einer Herabsetzung der zu zahlenden Leasingraten schon für die Zeit vor Beendigung eines ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 121
  • MDR 1993, 142
  • WM 1993, 1053
  • BB 1992, 2386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 155/88

    Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Ob diese Unbilligkeit einen so schweren Eingriff in die Privatautonomie der Parteien rechtfertigt, daß ein Vertrag, an dem auch der Leasingnehmer möglicherweise ein grundsätzliches Interesse hat, mit der Amortisation für beendet erklärt wird, ist fraglich (offengelassen in BGH NJW 1989, 1730, 1731) und braucht in diesem Zusammenhang nicht entschieden zu werden.

    Allerdings findet diese Vorschrift auch auf Leasingverträge grundsätzlich Anwendung, da wie im Mietso auch im Leasingrecht kein Grund besteht, den Leasingnehmer, der nach Beendigung des Leasingverhältnisses das Leasinggut dem Leasinggeber vorenthält, besser zu stellen, als er bei Fortbestehen des Leasingverhältnisses stünde (BGH NJW 1989, 1730, 1732).

    Ob dies - bei Leasingverträgen auf unbestimmte Frist - zu einer notwendigen Anpassung der zu zahlenden Leasingraten führt, ob also der Vertrag als auf die Amortisationszeit befristet auszulegen wäre (vgl. Canaris und Tiedtke a.a.O.), oder ob dieser zusätzliche Gewinn dem Leasinggeber zuzuerkennen ist, weil er bei unbefristeten Verträgen mit dieser zusätzlichen Summe kalkuliert (BGH NJW 1989, 1730, 1731), kann letztlich dahinstehen.

    Dieser könne sich jederzeit seiner Verpflichtung zur Rückgabe entledigen, während der Leasinggeber in einer wirtschaftlichen Verwertung des Leasinggutes gehindert werde; insofern komme der pauschalierten Nutzungsentschädigung des § 557 BGB auch Sanktionswirkung zu (BGH NJW 1989, 1730, 1731 f.).

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Leasingverträge unterliegen den mietrechtlichen Vorschriften, solange dem keine leasingtypischen Besonderheiten entgegenstehen (BGHZ 95, 39, 49; 96, 103, 106; 97, 65, 70).

    Eine andere Entscheidung würde dem auch dem Leasingrecht immanenten Prinzip der Äquivalenz der vertraglichen Leistungen (BGHZ 96, 103, 109) in unerträglichem Maße widersprechen.

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 239/88

    Rechtsnatur eines formularmäßig auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Eine dahingehende Vereinbarung ist deshalb nicht als überraschende Klausel im Sinne von § 3 AGBG anzusehen, mit der ein Leasingnehmer nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH WM 1989, 1694, 1696).

    Es gilt auch § 564 BGB, wonach ein Mietvertrag, dessen Mietzeit nicht bestimmt ist, erst mit der Kündigung endet (BGH WM 1989, 1694, 1695).

  • LG Darmstadt, 14.01.1972 - 2 KLs 2/71
    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Ein solches Mißverhältnis zwischen dem Wert des Leasingobjektes und den Leasingraten würde in anderem Zusammenhang ausreichen, den objektiven Tatbestand des Wuchers (§ 138 BGB) zu begründen (vgl. LG Frankfurt/Main, NJW 1964, 255: Jahresmietzins eines Automaten übersteigt dessen Anschaffungspreis um das Doppelte; LG Darmstadt, NJW 1972, 1244; LG Köln, DB 1975, 2033: Vereinbarte Miete übersteigt die angemessene um mehr als 50 %).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Leasingverträge unterliegen den mietrechtlichen Vorschriften, solange dem keine leasingtypischen Besonderheiten entgegenstehen (BGHZ 95, 39, 49; 96, 103, 106; 97, 65, 70).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Vielmehr bewirkt ein der Klage gegenüber dem Hauptschuldner stattgebendes Urteil keine Rechtskraft gegenüber dem Bürgen (BGHZ 76, 222, 230; 107, 92, 96).
  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Leasingverträge unterliegen den mietrechtlichen Vorschriften, solange dem keine leasingtypischen Besonderheiten entgegenstehen (BGHZ 95, 39, 49; 96, 103, 106; 97, 65, 70).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1992 - 19 W 33/92
    Vielmehr bewirkt ein der Klage gegenüber dem Hauptschuldner stattgebendes Urteil keine Rechtskraft gegenüber dem Bürgen (BGHZ 76, 222, 230; 107, 92, 96).
  • BGH, 13.04.2005 - VIII ZR 377/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verlangens des Leasinggebers nach einer

    Das Verlangen der Klägerin nach Fortzahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Leasingrate wäre nur dann als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) anzusehen, wenn der Zeitwert der Maschinen während des hier in Rede stehenden Zeitraums bis einschließlich August 2002 alters- oder gebrauchsbedingt so weit abgesunken wäre, daß eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten monatlichen Leasingrate zu dem verbliebenen Verkehrs- oder Gebrauchswert der Geräte völlig außer Verhältnis stünde (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1993, 121).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 17 U 658/19

    Verpflichtung zur Entrichtung von Leasingraten und Nutzungsentschädigung für

    Soweit sich die Berufung nun auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16. September 1992 - 19 W 33/92 - (dort Rn. 7 ff., juris) stützt, rechtfertigt auch dies keine abweichende Entscheidung.

    Die vom Kläger im Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16. September 1992, - 19 W 33/92 -, herangezogenen Gesichtspunkte sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur im Rahmen des § 242 BGB zu überprüfen, wobei eine Einzelfallbetrachtung stattzufinden hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2005 - VIII ZR 377/03 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 13 U 132/98

    Ausgestaltung von Finanzierungsleasingverträgen

    Der abweichenden Ansicht des OLG Köln (v. 16.9.1992 ­ 19 W 33/92, OLGR Köln 1993, 2 = MDR 1993, 142 = NJW-RR 1993, 121), im Falle eines Mißverhältnisses zwischen dem Restwert des Leasinggutes und der Leasingrate sei die Regelung des § 557 BGB nicht anwendbar, vermag sich der Senat nicht anzuschlie- ßen.
  • OLG Bremen, 22.07.2009 - 1 U 11/09

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei alters- oder gebrauchsbedingt stark

    Diese betreffen überwiegend die wegen der Geringwertigkeit der vermieteten Sachen besonders gelagerten Fälle des Videoverleihs (LG Bielefeld NJW-RR 2004, 442; LG Köln NJW-RR 88, 1248) oder Leasingverhältnisse, bei denen die monatliche Nutzungsentschädigung den Restwert des Leasingobjekts zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung um das 2 ½-fache überstieg (OLG Köln NJW-RR 93, 121), was im vorliegenden Fall auch ansatzweise nicht der Fall ist (Restwert beider Geräte EUR 1.800,00, mtl. Miete EUR 600, 00).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 11 O 85/14

    Anforderungen an das Zustandekommens eines Leasingvertrages über eine gebrauchte

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob für den Fall, dass das Vertragsverhältnis beendet und der Anschaffungspreis amortisiert ist, der Leasinggeber die Fortzahlung der Raten nicht verlangen kann, wenn die Entwertung des Leasingobjektes so hoch ist, dass der Mietzins monatlich dessen doppelten Wert übersteigt (so OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1992, Az.: 19 W 33/92, MDR 1993, 142 - juris, dagegen: OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1999, Az.: 13 U 132/98, MDR 1999, 732 - juris).
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