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   OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96   

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https://dejure.org/1997,6681
OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96 (https://dejure.org/1997,6681)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1997 - 3 U 130/96 (https://dejure.org/1997,6681)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1997 - 3 U 130/96 (https://dejure.org/1997,6681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wechselprozeß Abtretung Protest Urkundenbeweis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 592, 602
    Wechselprozeß Abtretung Protest Urkundenbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundsbeweis im Wechselprozess; Übertragung von Rechten aus dem Wechsel; Nachweis der Berechtigung des Wechselinhabers

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 14 O 18/96
  • OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96
    Soweit der Beklagte die Rüge mangelnder Prozeßbevollmächtigung der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsanwälte sowie der Parteifähigkeit der Klägerin erhebt, kann offen bleiben, ob die Klägerin als angebliche Anstalt L.ischen Rechts unter der nunmehr angegebenen Adresse in M./Fürstentum L. ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, an dem die grundliegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (vgl. zu diesem Erfordernis für die Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer Handelsgesellschaften Zöller-Vollkommer, ZPO 19. Aufl. § 50 Rn. 19 a; BGHZ 97, 269 f.; LG Essen NJW 95, 1500; OLG Hamm RIW 97, 236 f.).
  • LG Essen, 10.03.1994 - 2 O 315/93

    Parteifähigkeit einer auf der Isle of Man ansässigen "Briefkastenfirma"

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96
    Soweit der Beklagte die Rüge mangelnder Prozeßbevollmächtigung der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsanwälte sowie der Parteifähigkeit der Klägerin erhebt, kann offen bleiben, ob die Klägerin als angebliche Anstalt L.ischen Rechts unter der nunmehr angegebenen Adresse in M./Fürstentum L. ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat, an dem die grundliegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (vgl. zu diesem Erfordernis für die Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer Handelsgesellschaften Zöller-Vollkommer, ZPO 19. Aufl. § 50 Rn. 19 a; BGHZ 97, 269 f.; LG Essen NJW 95, 1500; OLG Hamm RIW 97, 236 f.).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des BGH (NJW 88, 2114).
  • BGH, 16.06.1969 - II ZR 35/68

    Wechselunterschrift. Übertragung von Wechselansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1997 - 3 U 130/96
    Vorliegend ist dies aber gerade nicht der Fall, weil der Wechsel nach Protesterhebung nicht mehr durch Blankoindossament auf die Klägerin übertragen werden konnte (vgl. BGH NJW 69, 1484).
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