Rechtsprechung
OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht als Berufungsgericht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht als Berufungsgericht
- rechtsportal.de
ZPO § 574
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht als Berufungsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.11.2016 - 101 C 225/16
- LG Bonn, 20.02.2017 - 8 S 249/16
- OLG Köln, 25.04.2017 - 1 W 6/17
- LG Bonn, 22.08.2017 - 8 S 249/16
- LG Bonn, 14.09.2017 - 8 S 249/16
- LG Bonn, 26.09.2017 - 8 S 249/16
- OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
- BGH, 27.11.2017 - XI ZB 20/17
- BGH, 27.11.2017 - XI ZB 21/17
- BGH, 27.11.2017 - XI ZB 22/17
- BGH, 27.11.2017 - XI ZB 23/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02
Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in …
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof voraus, dass die Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2002, 1958).Dies ist hier aus unabhängig voneinander gegebenen Gründen nicht der Fall: Zum einen ist das Rechtsmittel auch als Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unzulässig, weil die Beschwerdeschrift nicht von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. BGH NJW 2002, 1958; BGH NZI 2002, 399; BGH ZInsO 2004, 441).
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
Dies ist hier aus unabhängig voneinander gegebenen Gründen nicht der Fall: Zum einen ist das Rechtsmittel auch als Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unzulässig, weil die Beschwerdeschrift nicht von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. BGH NJW 2002, 1958; BGH NZI 2002, 399; BGH ZInsO 2004, 441). - OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 15 W 35/06
Prozesskostenhilfe: Anfechtung der Entscheidung bei Zurückweisung des Antrags …
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
Entscheidungen des Landgerichts im zweiten Rechtszug (im vorliegenden Fall also im Berufungsverfahren) unterliegen dementsprechend nicht der sofortigen Beschwerde, so dass auch die Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht im Berufungsverfahren nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.08.2006 - 15 W 35/06). - LG Bonn, 22.08.2017 - 8 S 249/16
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
Die als "Beschwerde hilfsweise Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren" bezeichnete Eingabe der Beklagten vom 22.09.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 22.08.2017 - 8 S 249/16 - wird als unzulässig verworfen.