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OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.02.2001 - 33 O 369/00
- OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
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- BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98
Messerkennzeichnung
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Die Übernahme einer Gestaltungsform, die auch oder nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz steht, ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH zuletzt WRP 2001, 534, 535 - "Viennetta"; ders. WRP 2001, 153 ff - "Messerkennzeichnung"; für technische Erzeugnisse vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"; ders. WRP 1999, 816, 817 - "Güllepumpen"; ders. GRUR 1996, 210, 211 - "Vakuumpumpen"). - BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79
Rollhocker
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Ein solches, die wettbewerbliche Unzulässigkeit der Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung ergebendes Unlauterkeitsmoment ist gegeben, wenn die Nachahmung eines wettbewerblich eigenartigen Erzeugnisses unter Übernahme von Merkmalen geschieht, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, und nicht alles Erforderliche und Zumutbare unternommen wird, um die Gefahr einer Herkunftsverwechslung des Verkehrs möglichst zu beseitigen oder zu verringern (vg. hierzu außer den o.a. Entscheidungen auch BGH GRUR 1981, 517, 519 - "Rollhocker" und ders. GRUR 1986, 673, 675 - "Beschlagprogramm";… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 450;… Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 UWG Rdn. 524). - BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83
"Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Ein solches, die wettbewerbliche Unzulässigkeit der Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung ergebendes Unlauterkeitsmoment ist gegeben, wenn die Nachahmung eines wettbewerblich eigenartigen Erzeugnisses unter Übernahme von Merkmalen geschieht, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, und nicht alles Erforderliche und Zumutbare unternommen wird, um die Gefahr einer Herkunftsverwechslung des Verkehrs möglichst zu beseitigen oder zu verringern (vg. hierzu außer den o.a. Entscheidungen auch BGH GRUR 1981, 517, 519 - "Rollhocker" und ders. GRUR 1986, 673, 675 - "Beschlagprogramm";… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 450;… Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 UWG Rdn. 524).
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96
Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Die Übernahme einer Gestaltungsform, die auch oder nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz steht, ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH zuletzt WRP 2001, 534, 535 - "Viennetta"; ders. WRP 2001, 153 ff - "Messerkennzeichnung"; für technische Erzeugnisse vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"; ders. WRP 1999, 816, 817 - "Güllepumpen"; ders. GRUR 1996, 210, 211 - "Vakuumpumpen"). - BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77
Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) - …
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Erst wenn in diesem eine wesentliche Übereinstimmung zwischen dem Klagemuster und der als dessen Verletzung beanstandeten Formgestaltung vorliegt, was aus der Sicht eines für ästhetische Form- und Farbgestaltungen empfänglichen und hiermit einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters zu beurteilen ist, ist der Nachbildungstatbestand des § 5 GeschmMG in objektiver Hinsicht erfüllt (BGH GRUR 1980, 235/237 -"Play-family"-;… Nirk/Kurtze, Geschmackmustergesetz, § 5 Rdn. 38, 52, 54, 57 und 70;… Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, Rdn. 7 f, 14 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97
Modulgerüst
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Die Übernahme einer Gestaltungsform, die auch oder nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz steht, ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH zuletzt WRP 2001, 534, 535 - "Viennetta"; ders. WRP 2001, 153 ff - "Messerkennzeichnung"; für technische Erzeugnisse vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"; ders. WRP 1999, 816, 817 - "Güllepumpen"; ders. GRUR 1996, 210, 211 - "Vakuumpumpen"). - BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98
Viennetta
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Die Übernahme einer Gestaltungsform, die auch oder nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz steht, ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH zuletzt WRP 2001, 534, 535 - "Viennetta"; ders. WRP 2001, 153 ff - "Messerkennzeichnung"; für technische Erzeugnisse vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"; ders. WRP 1999, 816, 817 - "Güllepumpen"; ders. GRUR 1996, 210, 211 - "Vakuumpumpen"). - BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93
Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 65/01
Die Übernahme einer Gestaltungsform, die auch oder nicht (mehr) unter Sonderrechtsschutz steht, ist nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (BGH zuletzt WRP 2001, 534, 535 - "Viennetta"; ders. WRP 2001, 153 ff - "Messerkennzeichnung"; für technische Erzeugnisse vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"; ders. WRP 1999, 816, 817 - "Güllepumpen"; ders. GRUR 1996, 210, 211 - "Vakuumpumpen").