Rechtsprechung
OLG Köln, 17.01.1995 - 9 U 194/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen eines nicht ordnungsgemäßen Hinweises im Versicherungsschein auf gewollte Änderungen und auf das gewünschte Datum für den Beginn des Versicherungsschutzes; Möglichkeit einer stillschweigenden Abbedingung des § 2 Abs. 2 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.01.1994 - 24 O 256/93
- OLG Köln, 17.01.1995 - 9 U 194/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 12.10.1988 - 20 U 44/88
Abbedingung; Rückwärtsversicherung; Gebäudehaftpflichtversicherung; Abweichung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89
Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Dortmund, 01.04.2014 - 2 S 9/14
Erhöhung eines Krankentagegeldes kann bei fehlendem Schutzbedürfnis des …
Deshalb kommt der Vertrag oder die Änderung des Vertrags nicht wie die Beklagte im Anschluss an die Entscheidung des Versicherungsombudsmanns v. 24.1.2013 -Az: 5571/12- zustande bzw. wird nicht zu den ursprünglichen Bedingungen fortgeführt, sondern wird mit den im Versicherungsantrag niedergelegten Bedingungen wirksam (BGH VersR 1982, 841; OLG Köln r+s 1995, 283; OLG Hamm VersR 1989, 947), wenn im Versicherungsschein nicht oder nicht hinreichend deutlich auf die Abweichung vom Antrag hingewiesen wird.