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   OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5084
OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05 (https://dejure.org/2006,5084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 U 103/05 (https://dejure.org/2006,5084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 U 103/05 (https://dejure.org/2006,5084)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenübernahme in einem Rechtsschutzfall gegen die Versicherung; Zugang einer Kündigung des Versicherungsvertrages bei Wohnsitzwechsel; Verjährungsfristen für einen Kostenerstattungsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtschutzversicherung - Kündigung wegen Schadenshäufigkeit

  • Judicialis

    ARB 94 § 5; ; ARB 94 § 14; ; ARB 94 § 18; ; ARB 94 § 26; ; VVG § 10 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 158 n

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 5; ARB 94 § 14; ARB 94 § 18; ARB 94 § 26; VVG § 10 Abs. 1; VVG § 12 Abs. 1; VVG § 158 n
    Unverzügliche Ablehnungsmitteilung ist auch bei Streit über vorherige Kündigung erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsfiktion nach Versicherungsvertragsgesetz - erneute Zustellung nach Kenntnis nicht erfolgter Kündigung - Verjährungsbeginn - Ablehnungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Benachrichtigungsschein bedeutet nicht Zugang

  • IWW (Kurzinformation)

    Benachrichtigungsschein bedeutet nicht Zugang

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Wann greift die Zugangsfiktion bei der Kündigung des Rechtsschutzversicherers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05
    Der Benachrichtigungsschein ersetzt nicht den Zugang des Einschreibebriefes (vgl. BGH, NJW 1998, 976; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 130, Rn 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05
    Außerdem fehlt der Hinweis nach den §§ 158 n VVG, 18 Abs. 2 ARB 94. Damit ist der Ablehnungsgrund verloren (vgl. BGH, NJW 2003, 1936 = VersR 2003, 638).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2006 - 9 U 103/05
    Es gilt die zweijährige Verjährungsfrist des § 14 ARB 94. Da es keinen in der Rechtsschutzversicherung einheitlichen Anspruch auf Rechtsschutz gibt, ist auf den jeweiligen Kostenübernahmeanspruch abzustellen (vgl. BGH, VersR 1999, 706; Bauer in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl., § 14 ARB 94, Rn 2).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Dies bedeutet, dass sich der Versicherer nicht mehr auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit berufen kann (OLG Köln vom 16.4.2002 = RuS 2002, 289; OLG Köln vom 17.1.2006 = VersR 2006, 1212).
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