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   OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14   

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OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,7029)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.2016 - 18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,7029)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 18 U 127/14 (https://dejure.org/2016,7029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im Bereich der Energiewirtschaft; Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 111b Abs. 6 EnWG

  • rechtsportal.de

    EnWG § 111b Abs. 6
    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im Bereich der Energiewirtschaft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Für den Zugang zu den ordentlichen Gerichten in Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen ist der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Darüber hinaus garantiert er die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Hinsichtlich der Art der Gewährung des durch diesen Anspruch gesicherten Rechtsschutzes verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der sich auf die Beurteilung der Vor- und Nachteile für die jeweils betroffenen Belange sowie auf die Abwägung mit Blick auf die Folgen für die verschiedenen rechtlich geschützten Interessen erstreckt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 159 ).

    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).

  • LG Köln, 22.05.2014 - 88 O 78/13

    Ermächtigung einer Schlichtungsstelle zur Erhebung eines Entgelts von

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Nach Art. 92 GG ist Kennzeichen rechtsprechender Tätigkeit also kurz die letztverbindliche Klärung der Rechtslage im Rahmen besonders geregelter Verfahren (vgl. BVerfGE 103, 111 ).

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; stRspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 59, 104 ; 93, 213 ).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Auch für Abgaben gelten keine einheitlichen, generell-abstrakt formulierbaren Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes; vielmehr kommt es auch hier auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs wie auf das Betroffensein von Grundrechten an (vgl. für das Steuerrecht BVerfGE 48, 210 ; ferner etwa BVerfGE 79, 106 ; für das Gebühren- und Beitragsrecht BVerwGE 105, 144 ).

    Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (vgl. BVerfGE 108, 136 ; BVerwGE 105, 144 ).

  • BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01

    Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Ergänzend muss allerdings der Weg zu einer Streitentscheidung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Februar 2007 - 1 BvR 1351/01 -, juris Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Für den Zugang zu den ordentlichen Gerichten in Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen ist der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 97, 169 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Auch für Abgaben gelten keine einheitlichen, generell-abstrakt formulierbaren Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes; vielmehr kommt es auch hier auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs wie auf das Betroffensein von Grundrechten an (vgl. für das Steuerrecht BVerfGE 48, 210 ; ferner etwa BVerfGE 79, 106 ; für das Gebühren- und Beitragsrecht BVerwGE 105, 144 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14
    Deren Regelungen können für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ; 88, 118 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

  • KG, 15.11.2021 - 2 U 77/18

    Entgelte der Schlichtungsstelle Energie: Anspruchsgrundlage, Gestaltungsermessen,

    Zur Begründung hat es ausgeführt, die Regelung in § 111b EnWG sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus der - im landgerichtlichen Urteil insoweit wörtlich angeführten - Rechtsprechung des OLG Köln im Beschluss vom 17.02.2016 (18 U 127/14, EnWZ 2016, 180) ergebe.

    Insoweit erachtet auch der Senat die wohlabgewogenen und auf eingehende Nachweise abgestützten Erwägungen des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2016 - 18 U 127/14, EnWZ 2016, 180, Rn. 48-70; rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 15.11.2016 - EnZR 19/16) nach eigener Prüfung als zutreffend und erschöpfend (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 06.10.2021 - 2 U 1065/20, n.v.).

    Diese Formulierung ist dabei mit Rücksicht auf den Maßstab der Verhältnismäßigkeit dahingehend auszulegen, dass nicht nur die Höhe der erhobenen Entgelte allgemein und im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Schlichtung verbundenen Aufwand stehen muss, sondern dass auch der Aufwand allgemein und im Einzelfall angemessen sein muss (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2016 - 18 U 127/14, EnWZ 2016, 180, Rn. 62 nach juris).

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