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   OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01   

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OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01 (https://dejure.org/2002,19445)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.04.2002 - 11 U 49/01 (https://dejure.org/2002,19445)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. April 2002 - 11 U 49/01 (https://dejure.org/2002,19445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Der Bundesgerichtshof vertritt aber in ständiger Rechtsprechung die entgegen gesetzte Auffassung (zuletzt in der nach dem Urteil des OLG Düsseldorf ergangenen Entscheidung BGHZ 143, 32, 37 = NJW 2000, 1336 ff. = BauR 2000, 722 ff. = NZBau 2000, 187 ff.; die Entscheidung des OLG Düsseldorf lehnen hinsichtlich der Anwendung des § 278 BGB ab: Kniffka, BauR 1999, 1312 ff.; Kaiser, BauR 2000, 177 ff.; Siegburg, BauR 2000, 182 ff.), die auch der Senat für zutreffend hält.

    Dafür, dass die Beklagten sich hier gegenüber der hsb verpflichtet haben, für die Vorleistung der A.n A und B einstehen zu wollen (dazu BGHZ 143, 32, 37 f.), ist nichts vorgetragen.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer das zu bebauende Grundstück aufnahmebereit zur Verfügung zu stellen (BGHZ 143, 32, 41).

    Eine Behinderungsanzeige war nicht erforderlich, da alle Tatsachen offenkundig waren (vgl. BGHZ 143, 32, 35).

    Ob bei der vorliegenden Fallkonstellation darüber hinaus § 642 BGB anzuwenden ist, kann daher dahin stehen; diese Anspruchsgrundlage kann neben § 6 Nr, 6 VOB/B anwendbar sein (BGHZ 143, 32, 38 ff.) und auch neben dem Anspruch aus § 649 BGB (BGH, a.a.O., S. 40), also auch neben dem Anspruch aus § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B bestehen; die Voraussetzungen der Vorschrift liegen vor, da der Stillstand dadurch eingetreten ist, dass die Beklagten die ihnen obliegende Mitwirkungshandlung, das Baugrundstück aufnahmebereit zur Verfügung zu stellen, nicht erbracht haben (vgl. BGH, a.a.O., S. 41).

  • OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Einzelheiten dieses Sachverhalts ergeben sich aus dem Tatbestand des bei den Akten befindlichen Senatsurteil vom 23.08.2000 (11 U 226/99 - Leitsatz in BauR 2001, 459 f.; hier Bl. 1120 ff. d.A.), ferner aus dem den Parteien bekannten Senatsurteil vom 27.04.2001 (11 U 63/00, teilweise veröffentlicht in OLGR 2001, 268 ff. und NJW-RR 2002, 15 ff.); darauf wird Bezug genommen.

    Der Senat hat das Urteil des Landgerichts zwar als unzulässiges Teilurteil aufgehoben (Senatsurteil vom 23.08.2000 - 11 U 226/99 = BauR 2001, 459 f. - Leitsatz), die Feststellungen und Ausführungen zur Verschuldensfrage aber ausdrücklich gebilligt (Umdruck S. 11 = Bl. 1130 d.A.).

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Einzelheiten dieses Sachverhalts ergeben sich aus dem Tatbestand des bei den Akten befindlichen Senatsurteil vom 23.08.2000 (11 U 226/99 - Leitsatz in BauR 2001, 459 f.; hier Bl. 1120 ff. d.A.), ferner aus dem den Parteien bekannten Senatsurteil vom 27.04.2001 (11 U 63/00, teilweise veröffentlicht in OLGR 2001, 268 ff. und NJW-RR 2002, 15 ff.); darauf wird Bezug genommen.

    Der Senat hat durch Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00 - in dem Rechtsstreit zwischen der B.D. u.a. gegen die Beklagte zu 1) als Gesellschafterin der A.n A, B und F entschieden, dass die Bundesrepublik wegen eines Planungsverschuldens der eingeschalteten Architekten an der Entstehung der Hochwasserschäden vom Dezember 1993 ein Mitverschulden trifft.

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 267/85

    Zurechnung des Verschuldens des Architekten als Mitverschulden des Bauherrn

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Sofern der Auftraggeber als Zwischenunternehmer tätig wird, schuldet er die Planung dem Subunternehmer ebenso, wie sie ihm von seinem Auftraggeber, dem Bauherrn, geschuldet wird (BGH, BauR 1987, 86, 88).
  • OLG Köln, 14.06.1985 - 20 U 164/84

    Bauzeitverzögerung

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    a) Geht man von den vorstehenden Ausführungen aus, wonach ein den Beklagten zuzurechnendes Verschulden vorliegt, weil sie sich über § 278 BGB ein Planungsverschulden der Architekten der Bauherrin zurechnen lassen müssen, so ergibt sich der Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B. Da die die Zurechnung und den Stillstand begründenden Tatsachen feststehen, muss nicht die Klägerin das Planungsverschulden, sondern müssen die Beklagten das fehlende Planungsverschulden beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 646; OLG Köln, BauR 1986, 582; Werner/Pastor, 9.Aufl., Rn. 1828 mit weiteren Nachweisen in Fn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 23 U 96/96

    Behinderung der Ausführung

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    a) Geht man von den vorstehenden Ausführungen aus, wonach ein den Beklagten zuzurechnendes Verschulden vorliegt, weil sie sich über § 278 BGB ein Planungsverschulden der Architekten der Bauherrin zurechnen lassen müssen, so ergibt sich der Anspruch aus § 6 Nr. 6 VOB/B. Da die die Zurechnung und den Stillstand begründenden Tatsachen feststehen, muss nicht die Klägerin das Planungsverschulden, sondern müssen die Beklagten das fehlende Planungsverschulden beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 646; OLG Köln, BauR 1986, 582; Werner/Pastor, 9.Aufl., Rn. 1828 mit weiteren Nachweisen in Fn. 84).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Der Anspruch ergibt sich aus den §§ 2 Nr. 1, 2 VOB/B, 631 BGB (für eine Anwendung des § 645 BGB - dazu BGHZ 136, 303 ff. = BauR 1997, 1019 ff. - S.-Bau I - und BGHZ 137, 35 ff. = BauR 1997, 1021 ff. - S.-Bau II - besteht nach dem vorgetragenen Sachverhalt kein Bedürfnis).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98

    Zur Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Das Kündigungsrecht aus § 6 Nr. 7 VOB/B ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Baustillstand zu vertreten hat (Senat, OLGR 2000, 1, 4 = NJW-RR 2000, 389 ff. - S.-Bau).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 127/98

    Gewährleistung: Vorunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn?

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Dies wird zwar teilweise vertreten (z.B. OLG Düsseldorf, BauR 1999, 1309 ff. = NJW-RR 1999, 1543 ff.).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01
    Hängt eine zusätzliche Vergütung für im Bauvertrag nicht oder abweichend von der später tatsächlich gewählten Ausführungsart vereinbarte Leistungen von einem Ankündigungserfordernis ab, so tritt ein Verlust des Vergütungsanspruchs nur ein, wenn der mit der Ankündigung bezweckte Schutz des Auftraggebers im konkreten Fall hätte verwirklicht werden können (vgl. BGH, BauR 1996, 542 f., zu § 2 Nr. 6 VOB/B).
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

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