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   OLG Köln, 17.04.2019 - 16 U 20/19   

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https://dejure.org/2019,16035
OLG Köln, 17.04.2019 - 16 U 20/19 (https://dejure.org/2019,16035)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.04.2019 - 16 U 20/19 (https://dejure.org/2019,16035)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. April 2019 - 16 U 20/19 (https://dejure.org/2019,16035)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648 a. F., § 650e
    Kein Anspruch des Bauunternehmers auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Lasten einer juristischen Person öffentlichen Rechts als Besteller

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bauunternehmers auf Eintragung einer Sicherungshypothek gegen eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen; Rechtsmissbräuchlichkeit de...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 648 a; BGB § 650 e

  • rechtsportal.de

    BGB a.F. § 648 a; BGB § 650 e
    Anspruch eines Bauunternehmers auf Eintragung einer Sicherungshypothek gegen eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Uni als Bauherr: Kein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Eintragung einer Sicherungshypothek

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Sicherungshypothek gegen öffentlichen Auftraggeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek gegen Universität! (IBR 2019, 490)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 687
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.04.2010 - 12 W 178/10

    § 648 BGB auf juristische Personen d.ö.R. nicht anwendbar!

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2019 - 16 U 20/19
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. analog anzuwenden ist (so das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung sowie Hogenschurz, NJW 1999, 2576) oder diese Norm im Wege einer teleologischen Reduktion den Anwendungsbereich des § 648 Abs. 1 BGB a.F. einschränkt (so OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25.09.2007 - 8 W 44/07 = NJW-RR 2008, 469; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.04.2010 - 12 W 178/10 = NZBau 2011, 34, 35; vgl. zu dem seit dem 01.01.2018 im Kraft getretenen § 650e BGB: MüKo-Busche, BGB, 7. Aufl. 2018, § 650e Rz. 9), denn in beiden Fällen bestehen die übereinstimmenden Voraussetzungen, dass eine planwidrige Regelungslücke (dazu 1.) und eine vergleichbare und damit übertragbare Interessenlage (dazu 2.) vorliegen (vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, Einleitung Rz. 48-49), und entgegen den Berufungseinwänden sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt.
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2007 - 8 W 44/07

    Werkvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Eintragung einer Vormerkung für eine

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2019 - 16 U 20/19
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. analog anzuwenden ist (so das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung sowie Hogenschurz, NJW 1999, 2576) oder diese Norm im Wege einer teleologischen Reduktion den Anwendungsbereich des § 648 Abs. 1 BGB a.F. einschränkt (so OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25.09.2007 - 8 W 44/07 = NJW-RR 2008, 469; OLG Koblenz, Beschl. v. 14.04.2010 - 12 W 178/10 = NZBau 2011, 34, 35; vgl. zu dem seit dem 01.01.2018 im Kraft getretenen § 650e BGB: MüKo-Busche, BGB, 7. Aufl. 2018, § 650e Rz. 9), denn in beiden Fällen bestehen die übereinstimmenden Voraussetzungen, dass eine planwidrige Regelungslücke (dazu 1.) und eine vergleichbare und damit übertragbare Interessenlage (dazu 2.) vorliegen (vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. 2019, Einleitung Rz. 48-49), und entgegen den Berufungseinwänden sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt.
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