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OLG Köln, 17.07.1997 - 23 U 17/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Kleve - 6 Lw 48/96
- OLG Köln, 17.07.1997 - 23 U 17/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters
Auszug aus OLG Köln, 17.07.1997 - 23 U 17/96
Die formularmäßige Bestimmung eines zusätzlichen Kündigungsgrundes ist deshalb nur zulässig, wenn sie sich als Konkretisierung eines wichtigen Grundes im Sinne des Gesetzes darstellt (…Wolf/Horn/Lindacher aaO;… Sonnenschein aaO; vgl. auch BGH, NJW 1987, 2506, 2507 zu einer von § 554 Abs. 1 BGB abweichenden Kündigungsklausel).Die insofern in mehrfacher Hinsicht mit dem Leitbild von Miet-und Pachtverträgen unvereinbare Benachteiligung des Pächters wird auch nicht dadurch ausgeglichen (zum Gesichtspunkt des Ausgleichs: BGH, NJW 1987, 2506, 2507), daß die Klausel andererseits eine Entschädigungsregelung vorsieht.
Es entspricht bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß die formularmäßige Bestimmung eines zusätzlichen Kündigungsgrundes nur zulässig ist, wenn sie sich als Konkretisierung eines wichtigen Grundes im Sinne des Gesetzes darstellt (vgl. BGH, NJW 1987, 2506, 2507).