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   OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11   

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https://dejure.org/2011,59341
OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11 (https://dejure.org/2011,59341)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2011 - 11 U 128/11 (https://dejure.org/2011,59341)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 11 U 128/11 (https://dejure.org/2011,59341)
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  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11
    Gesellschafter der GmbH war in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten (vgl. BGHZ 102, 95, 106 Rn. 34 = NJW 1988, 255, 257 = BauR 1988, 88, 92) vielmehr - wie unstreitig ist - der eingetragene Verein "L e.V.".
  • LG Hamburg, 23.01.2003 - 313 T 3/03

    Bauhandwerkersicherungshypothek nach Eigentümerwechsel einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11
    Da vorliegend der Verfügungsbeklagte als Erwerber der Wohneinheiten durch die von der Verfügungsklägerin durchgeführten Arbeiten erst in die Lage versetzt wurde, die von ihm nach Beauftragung der Werkleistungen namens einer GmbH für diese veräußerten Wohneinheiten in besonderem Maße zu nutzen, muss er sich wie der Besteller dieser Werkleistung behandeln lassen, soweit - was hier der Fall ist - die Verfügungsklägerin als Unternehmerin wegen des restlichen Werklohns Befriedigung aus dem Grundstück sucht (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2003, 594; s. auch: OLG Dresden BauR 2008, 722, hier zitiert nach juris-Rspr. Rn. 10 m.w.N., 12.).
  • OLG Hamburg, 02.11.2010 - 11 W 84/10

    Handelsregistereintragung einer Unternehmergesellschaft: Eintragungshindernis bei

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11
    Zu Recht hat das Landgericht durch das angefochtene Urteil die vom Senat am 10.12.2010 erlassene einstweiligen Verfügung (11 W 84/10) aufrechterhalten bzw. bestätigt (§§ 925 Abs. 2, 936 ZPO).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 10 W 1212/07

    Eintragung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Ehepartners

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2011 - 11 U 128/11
    Da vorliegend der Verfügungsbeklagte als Erwerber der Wohneinheiten durch die von der Verfügungsklägerin durchgeführten Arbeiten erst in die Lage versetzt wurde, die von ihm nach Beauftragung der Werkleistungen namens einer GmbH für diese veräußerten Wohneinheiten in besonderem Maße zu nutzen, muss er sich wie der Besteller dieser Werkleistung behandeln lassen, soweit - was hier der Fall ist - die Verfügungsklägerin als Unternehmerin wegen des restlichen Werklohns Befriedigung aus dem Grundstück sucht (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2003, 594; s. auch: OLG Dresden BauR 2008, 722, hier zitiert nach juris-Rspr. Rn. 10 m.w.N., 12.).
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