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OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 2047, 2050, 2055
Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des Werts des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls für das Ausgleichungsverfahren gemäß §§ 2050, 2055 BGB; Veränderung der Teilungsquote des § 2047 BGB; Zulässiger Gegenstand der Feststellungsklage
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.02.1996 - 1 O 338/95
- OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 09.01.1992 - 18 U 80/91
Bestimmung des Verkehrswerts von nicht an der Börse gehandelten Aktien bei der …
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Der Beklagte hat gegen die Miterbin einen rechtskräftig festgestellten Ausstattungsausgleichsanspruch in Höhe von 72.258,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.07.1982 (11 O 309/86 LG Aachen = 18 U 80/91 OLG Köln).Zudem habe er die ihm durch Urteil des OLG Köln vom 09.01.1992 - 18 U 80/91 - zugesprochenen Verzugszinsen übergangen.
Ausweislich des Urteils des OLG Köln vom 09.01.1992 - 18 U 80/91 - betrug die Wertdifferenz zwischen den Ausstattungen des Beklagten und denen der Miterbin 144.516,23 DM.
- BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Der diesbezügliche Feststellungsantrag ist unzulässig; denn nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht aber seine Vorfragen oder einzelne Elemente, insbesondere die Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs, können Gegenstand der Feststellungsklage sein (…vgl. Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rdnr. 3; BGH NJW 79, 2099 und 82, 1878). - BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81
Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Der diesbezügliche Feststellungsantrag ist unzulässig; denn nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht aber seine Vorfragen oder einzelne Elemente, insbesondere die Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs, können Gegenstand der Feststellungsklage sein (…vgl. Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rdnr. 3; BGH NJW 79, 2099 und 82, 1878). - BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84
Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Dabei ist hervorzuheben, daß die Ausgleichung keinen Zahlungsanspruch verschafft, sondern es sich nur um einen Rechnungsposten handelt, der die Teilungsquote des § 2047 BGB verändert (vgl. Palandt-Edenhofer, BGB, 54. Aufl., § 2055 Rdnr. 1 und BGH NJW 86, 932). - BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote
Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 86, 931 ff. = BGHZ 96, 174 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat, ist für das Ausgleichungsverfahren gemäß §§ 2050, 2055 BGB der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles - hier also am 22.10.1981 - maßgebend.