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   OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96   

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https://dejure.org/1996,7390
OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96 (https://dejure.org/1996,7390)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1996 - 3 U 40/96 (https://dejure.org/1996,7390)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 3 U 40/96 (https://dejure.org/1996,7390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 2047, 2050, 2055
    Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Werts des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls für das Ausgleichungsverfahren gemäß §§ 2050, 2055 BGB; Veränderung der Teilungsquote des § 2047 BGB; Zulässiger Gegenstand der Feststellungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.01.1992 - 18 U 80/91

    Bestimmung des Verkehrswerts von nicht an der Börse gehandelten Aktien bei der

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
    Der Beklagte hat gegen die Miterbin einen rechtskräftig festgestellten Ausstattungsausgleichsanspruch in Höhe von 72.258,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.07.1982 (11 O 309/86 LG Aachen = 18 U 80/91 OLG Köln).

    Zudem habe er die ihm durch Urteil des OLG Köln vom 09.01.1992 - 18 U 80/91 - zugesprochenen Verzugszinsen übergangen.

    Ausweislich des Urteils des OLG Köln vom 09.01.1992 - 18 U 80/91 - betrug die Wertdifferenz zwischen den Ausstattungen des Beklagten und denen der Miterbin 144.516,23 DM.

  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
    Der diesbezügliche Feststellungsantrag ist unzulässig; denn nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht aber seine Vorfragen oder einzelne Elemente, insbesondere die Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs, können Gegenstand der Feststellungsklage sein (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rdnr. 3; BGH NJW 79, 2099 und 82, 1878).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
    Der diesbezügliche Feststellungsantrag ist unzulässig; denn nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht aber seine Vorfragen oder einzelne Elemente, insbesondere die Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs, können Gegenstand der Feststellungsklage sein (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rdnr. 3; BGH NJW 79, 2099 und 82, 1878).
  • BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84

    Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
    Dabei ist hervorzuheben, daß die Ausgleichung keinen Zahlungsanspruch verschafft, sondern es sich nur um einen Rechnungsposten handelt, der die Teilungsquote des § 2047 BGB verändert (vgl. Palandt-Edenhofer, BGB, 54. Aufl., § 2055 Rdnr. 1 und BGH NJW 86, 932).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84

    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 86, 931 ff. = BGHZ 96, 174 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat, ist für das Ausgleichungsverfahren gemäß §§ 2050, 2055 BGB der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles - hier also am 22.10.1981 - maßgebend.
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