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   OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03   

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https://dejure.org/2003,8505
OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03 (https://dejure.org/2003,8505)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2003 - 2 U 87/03 (https://dejure.org/2003,8505)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 2 U 87/03 (https://dejure.org/2003,8505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO §§ 96 Abs. 1, 129, 130 Abs. 1, 141, 142; BGB §§ 812 Abs. 1, 814

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des überschießenden Betrages einer abzurechneneden Vorauszahlung des Schuldners nach Insolvenzantragstellung; Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei vorangegangener Zustimmung des Insolvenzverwalters; Erfordernis der konstitutiven Verknüpfung von Leistung ...

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Ziff. 2; ; InsO § ... 96 Abs. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 103; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 141; ; InsO § 142; ; InsO § 142 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 814; ; EGBGB § 1 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverlangen eines überschießenden Betrags nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2003 (ZIP 2003, 810 ff).

    Vielmehr heißt es in der genannten Entscheidung lediglich, dass eine Erfüllungshandlung des Schuldners möglicherweise deswegen nicht gemäß § 130 InsO anfechtbar sei, weil der Kläger als vorläufiger Insolvenzverwalter ihr zugestimmt habe (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [811]).

    Eine Anfechtung scheidet ausnahmsweise aus, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, ein nicht mehr entziehbares Recht errungen zu haben (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [813]; siehe auch bereits BGHZ 86, 190).

    Dies widerspräche eindeutig dem Hauptzweck des Insolvenzverfahrens, die Insolvenzgläubiger im wesentlichen gleichrangig zu befrieden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGH, ZIP 2003, 810 [812]; Kirchhof, ZInsO 2000, 299).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2003 (vgl. ZIP 2003, 810 ff.) ergibt sich kein grundsätzlicher Klärungsbedarf.

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03
    Da für den Zinsbeginn § 187 Abs. 1 BGB entsprechend gilt (vgl. nur BGH, NJW-RR 1990, 518 [519]; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 187 Rnr. 1), beginnt die Verzinsung erst am Folgetag, d.h. vorliegend am 2. August 2001.
  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03
    Eine Anfechtung scheidet ausnahmsweise aus, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, ein nicht mehr entziehbares Recht errungen zu haben (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [813]; siehe auch bereits BGHZ 86, 190).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03
    Durch die Formulierung "für die" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass die Leistung mit der Gegenleistung durch Parteivereinbarung verknüpft sein muss (vgl. BGHZ 123, 320 [328]; HK/Kreft, InsO, 2. Aufl. 2001, § 142 Rdn. 4; Kirchhof in MünchKomm zur InsO, 2002, § 142 Rdn. 5).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03
    Die Beklagte vertritt die Ansicht, diese Entscheidung stelle die Rechtsgrundlage für das Einbehalten der Zahlungen durch die Beklagte dar, und beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1215).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 2003 in dem Verfahren 2 U 87/03 im einzelnen ausgeführt hat, konnte die Beklagte nicht darauf vertrauen, die aufgrund der einstweiligen Verfügung erhaltenen Vorauszahlungen behalten und mit ihren Forderungen aus der Zusammenschaltungsvereinbarung verrechnen zu dürfen.

    Wie bereits in dem angeführten Urteil in der Sache 2 U 87/03 ausgeführt, missversteht die Beklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn sie ihr entnimmt, eine mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners sei lediglich bzw. ausnahmsweise dann anfechtbar, wenn der Insolvenzverwalter durch den Gläubiger erpresst worden sei.

  • OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03

    Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des

    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 2003 in dem Verfahren 2 U 87/03 im einzelnen ausgeführt hat, konnte die Beklagte nicht darauf vertrauen, die aufgrund der einstweiligen Verfügung erhaltenen Vorauszahlungen behalten und mit ihren Forderungen aus der Zusammenschaltungsvereinbarung verrechnen zu dürfen.

    Wie bereits in dem angeführten Urteil in der Sache 2 U 87/03 ausgeführt, missversteht die Beklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn sie ihr entnimmt, eine mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners sei lediglich bzw. ausnahmsweise dann anfechtbar, wenn der Insolvenzverwalter durch den Gläubiger erpresst worden sei.

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung

    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 2003 in dem Verfahren 2 U 87/03 im einzelnen ausgeführt hat, konnte die Beklagte nicht darauf vertrauen, die aufgrund der einstweiligen Verfügung erhaltenen Vorauszahlungen behalten und mit ihren Forderungen aus der Zusammenschaltungsvereinbarung verrechnen zu dürfen.

    Wie bereits in dem angeführten Urteil in der Sache 2 U 87/03 ausgeführt, missversteht die Beklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn sie ihr entnimmt, eine mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners sei lediglich bzw. ausnahmsweise dann anfechtbar, wenn der Insolvenzverwalter durch den Gläubiger erpresst worden sei.

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