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   OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01   

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https://dejure.org/2002,2372
OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch für eine voreheliche Zuwendung ; Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 1373 ff.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 276
    Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geldgeschenk vor Eheschließung - Ausgleichsanspruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3784
  • FamRZ 2002, 1404
  • FamRZ 2003, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01
    Mit zutreffender Begründung, der sich der Senat voll inhaltlich anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH (FamRZ 1992, 160 ff.) dem Kläger für die voreheliche Zuwendung einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zuerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über

    Die Haftungsmitübernahme an sich durch den Antragsteller kann im Falle des Scheiterns der Ehe keine Ansprüche wie z.B. bei der vorehelichen Zuwendung von Geld oder bei dem vorehelichen Erbringen von Arbeitsleistungen (vgl. BGH, FamRZ 1992, 160; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404) nach den auch auf Verlobte oder nichteheliche Partner übertragbaren Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auslösen, weil es sich mangels Übertragung von Vermögenssubstanz um keine Zuwendung handelt.

    aa) Zwar trifft es zu, dass auch Zuwendungen vor der Eheschließung wie hier unter Verlobten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen können (BGH, FamRZ 1992, 160 sowie FamRZ 2012, 1789; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1675; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404).

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05

    Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines zum Zwecke des Erwerbs eine

    Außerdem folgt der Senat bei der Beurteilung des hilfsweise mit der Berufung geltend gemachten Anspruchs der Rechtsprechung des OLG Köln (NJW 2002, 3784), die wiederum an die höchstrichterliche Rechtsprechung anknüpft.

    Ein ergänzender Ausgleichsanspruch nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für den Ehemann, der die Aufwendung getätigt hat, wäre nämlich nach dem Scheitern der Ehe danach zu bemessen, was er an Mehr als Zugewinn erhalten würde, wenn aus dem Anfangsvermögen der Frau der hälftige Geldbetrag herausgerechnet und unterstellt würde, der Mann habe nach der Eheschließung der Frau diesen Anteil zugewandt, indem er den Gesamtbetrag zum Erwerb der Ehewohnung auf den Namen beider Ehegatten als Eigenkapital einsetzte (vgl. OLG Köln NJW 2002, 3784 [OLG Köln 18.01.2002 - 19 U 56/01] ).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Beweisfälligkeit für eine Kausalität

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (Senat OLGR 2002, 139).
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