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OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 111 k
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgabe sichergestellter Gegenstände nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens an den letzten Gewahrsamsinhaber; "Stoffgleichheit" als Voraussetzung der Ausnahmeregelung des § 111k Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 111 k
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111k
Herausgabe beschlagnahmter Gelder an den Verletzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 23.09.1997 - 2 Ws 513/97
- OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
- OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
- LG Aachen, 27.10.2004 - 61 KLs 9/97
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 239
- StV 2005, 541
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05
Das versteht sich als "actus contrarius" zur Beschlagnahme von selbst, ohne dass dies ausdrücklich geregelt wäre oder werden müsste (BGHZ 72, 302; LK-Schäfer § 111 k Rn 2).
- BGH, 02.10.2007 - 4 StR 306/07
Adhäsionsverfahren; Rückgabe von Gegenständen an den letzten Gewahrsamsinhaber …
"Grundsätzlich werden die sichergestellten Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber - bzw. mit dessen Einverständnis auch an einen Dritten (OLG Köln, NStZ-RR 2005, 239) - zurückgegeben, wenn sie für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt werden (…Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 111k Rdnr. 1). - VG Köln, 09.10.2020 - 20 K 14560/17 vgl. zur Herausgabe an Dritte bei der strafprozessualen Beschlagnahme: OLG Köln, Beschl. v. 18.02.2005 - 2 Ws 7/05 - NStZ-RR 2005, 239.