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   OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4704
OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07 (https://dejure.org/2008,4704)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2008 - 16 Wx 219/07 (https://dejure.org/2008,4704)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 16 Wx 219/07 (https://dejure.org/2008,4704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unschädlichkeit des Ausscheidens aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft während des Verfahrens für die Zulässigkeit des Antrags auf Berufung zum Wohnungsverwalter; Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung und Zurückverweisung gemäß §§ 27 Abs. 1 S. 2 Gesetz über die ...

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2 a. F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a. F.; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 561; ; ZPO § 563

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 (a.F.)
    WEG -Recht: Abberufung eines Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung bei unberechtigter Honorarvergütung des Verwalters an sich selbst! (IMR 2008, 281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 967
  • ZMR 2008, 903
  • ZMR 2008, 904
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07
    Das Verfahren des Landgerichts leidet schon deshalb an einem Verfahrensfehler, weil der neu bestellte Verwalter ebenfalls am Verfahren hätte beteiligt werden müssen, wie dies § 43 I Nr. 4, IV Nr. 2 WEG a. F. vorsieht (vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).
  • AG Essen, 26.08.2015 - 196 C 37/15

    Verwalter zahlt sich selbst unberechtigte Vergütung: Fristlose Kündigung!

    Die ohne Berechtigung durchgeführte Abbuchung des Geldes an sich selbst stellt ein schwerwiegendes, vorwerfbares Fehlverhalten der Klägerin dar, denn gerade auf dem Gebiet der Honorierung der eigenen Tätigkeit ist die Verwalterin zur Wahrung besonderer Aufmerksamkeit und Genauigkeit verpflichtet, da sie wegen der für sie bestehenden Möglichkeit, sich Gelder auszuzahlen, eine besondere Vertrauensstellung einnimmt (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2008, Aktz.: 16 Wx 219/07).
  • LG Itzehoe, 20.01.2009 - 11 S 37/08

    Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung

    Es trifft zwar zu, dass in Fällen, in denen angesichts der gesamten Umstände, insbesondere des mit der Verfahrenseinleitung verfolgten Begehrens keine vernünftigen Zweifel am wirklich Gewollten besteht, ein Antrag nicht an der fehlerhaften Bezeichnung des in Wahrheit gemeinten Antragsgegners scheitern darf ( vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 2008, S. 903 ).
  • LG Itzehoe, 29.01.2009 - 11 T 2/09

    Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich

    Es trifft zwar zu, dass in Fällen, in denen angesichts der gesamten Umstände, insbesondere des mit der Verfahrenseinleitung verfolgten Begehrens keine vernünftigen Zweifel am wirklich Gewollten besteht, ein Antrag nicht an der fehlerhaften Bezeichnung des in Wahrheit gemeinten Antragsgegners scheitern darf ( vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 2008, S. 903 ).
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