Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63755
OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10 (https://dejure.org/2011,63755)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2011 - 18 U 139/10 (https://dejure.org/2011,63755)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 18 U 139/10 (https://dejure.org/2011,63755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,63755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der mangelnden Erfüllung von Informationspflichten i.R.d. Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung des Klägers betreffend die Inanspruchnahme wegen Prospektfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    Vielmehr geht der Senat im Anschluss an die zu § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergangenen obergerichtlichen (vgl. etwa OLG Koblenz, NJW 2003, S. 2100; OLG Rostock, NJW 2003, S. 1676 ) und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2003, S. 281) sowie die einschlägige Literatur (vgl. etwa Ball, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 21 f. m.w.N.; Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 63 ff.) davon aus, dass eine Beschlusszurückweisung der Berufung nur dann in Betracht kommt, wenn dem Begehren des Berufungsklägers nach dem im zweiten Rechtszug gemäß § 529 Abs. 1, § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Sach- und Streitstand auch aufgrund einer mündlichen Verhandlung kein Erfolg beschieden sein kann, also etwa eine Klage des Berufungsklägers nicht zulässig oder begründet sein kann.

    d) Auf die umstrittene Frage, ob die nach § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO der Beschlusszurückweisung entgegenstehende Aussicht der Berufung auf Erfolg der nach § 114 S. 1 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf Erfolg trotz des voneinander abweichenden Gesetzeswortlauts in inhaltlicher Hinsicht entspricht (anders etwa OLG Rostock, NJW 2003, S. 1676 ; Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 63), kommt es hier nach den vorstehenden Ausführungen nicht an.

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    So kommt Grundsatzbedeutung einer Sache nur dann zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und -fähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 221 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437).

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bedarf es einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil dann, wenn in der Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt werden soll, der von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts oder anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abweicht (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 42 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437; 2004, S. 367 ; NJW-RR 2003, S. 1366 ).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    So kommt Grundsatzbedeutung einer Sache nur dann zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und -fähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 221 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437).

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bedarf es einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil dann, wenn in der Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt werden soll, der von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts oder anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abweicht (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 42 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437; 2004, S. 367 ; NJW-RR 2003, S. 1366 ).

  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    Vielmehr geht der Senat im Anschluss an die zu § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergangenen obergerichtlichen (vgl. etwa OLG Koblenz, NJW 2003, S. 2100; OLG Rostock, NJW 2003, S. 1676 ) und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2003, S. 281) sowie die einschlägige Literatur (vgl. etwa Ball, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 21 f. m.w.N.; Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 63 ff.) davon aus, dass eine Beschlusszurückweisung der Berufung nur dann in Betracht kommt, wenn dem Begehren des Berufungsklägers nach dem im zweiten Rechtszug gemäß § 529 Abs. 1, § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Sach- und Streitstand auch aufgrund einer mündlichen Verhandlung kein Erfolg beschieden sein kann, also etwa eine Klage des Berufungsklägers nicht zulässig oder begründet sein kann.
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    Vielmehr geht der Senat im Anschluss an die zu § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergangenen obergerichtlichen (vgl. etwa OLG Koblenz, NJW 2003, S. 2100; OLG Rostock, NJW 2003, S. 1676 ) und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2003, S. 281) sowie die einschlägige Literatur (vgl. etwa Ball, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 21 f. m.w.N.; Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 63 ff.) davon aus, dass eine Beschlusszurückweisung der Berufung nur dann in Betracht kommt, wenn dem Begehren des Berufungsklägers nach dem im zweiten Rechtszug gemäß § 529 Abs. 1, § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Sach- und Streitstand auch aufgrund einer mündlichen Verhandlung kein Erfolg beschieden sein kann, also etwa eine Klage des Berufungsklägers nicht zulässig oder begründet sein kann.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    c) Ebenso wenig hat der Senat den einfachrechtlichen Maßstab der nach § 114 S. 1 ZPO erforderlichen hinreichenden Aussicht auf Erfolg verkannt und etwa übersehen, dass eine Versagung von Prozesskostenhilfe ausscheidet, wenn die Sache schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwirft, also entweder eine Beweiserhebung erforderlich ist oder es auf höchstrichterlich nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen ankommt (vgl. etwa BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069; NJW 2008, S. 1060).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    c) Ebenso wenig hat der Senat den einfachrechtlichen Maßstab der nach § 114 S. 1 ZPO erforderlichen hinreichenden Aussicht auf Erfolg verkannt und etwa übersehen, dass eine Versagung von Prozesskostenhilfe ausscheidet, wenn die Sache schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwirft, also entweder eine Beweiserhebung erforderlich ist oder es auf höchstrichterlich nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen ankommt (vgl. etwa BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069; NJW 2008, S. 1060).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    c) Ebenso wenig hat der Senat den einfachrechtlichen Maßstab der nach § 114 S. 1 ZPO erforderlichen hinreichenden Aussicht auf Erfolg verkannt und etwa übersehen, dass eine Versagung von Prozesskostenhilfe ausscheidet, wenn die Sache schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwirft, also entweder eine Beweiserhebung erforderlich ist oder es auf höchstrichterlich nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen ankommt (vgl. etwa BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069; NJW 2008, S. 1060).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bedarf es einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil dann, wenn in der Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt werden soll, der von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts oder anderen Spruchkörpers desselben Gerichts abweicht (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 42 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437; 2004, S. 367 ; NJW-RR 2003, S. 1366 ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10
    So kommt Grundsatzbedeutung einer Sache nur dann zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und -fähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann (vgl. dazu etwa BGHZ 151, 221 ; 152, 182 ; BGH, NJW 2003, S. 437).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

  • OLG Köln, 15.03.2013 - 20 U 230/12

    Voraussetzungen der Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung

    An die Rechtsauffassung der Parteien ist er dabei nach dem Grundsatz "iura novit curia" nicht gebunden, denn die Auslegung zur Ermittlung des objektiven Sinns einer Willenserklärung gehört zur rechtlichen Beurteilung ( Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rn 161; vgl. zudem OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2011, 18 U 139/10, juris-Tz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2013 - 17 U 62/11

    Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen in der Rechtsform einer

    Er verweist hierzu zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Vielzahl der von den Beklagten im hiesigen Rechtsstreit vorgelegten, den streitgegenständlichen oder vergleichbare Prospekte betreffenden obergerichtlichen Entscheidungen, die Prospektfehler einhellig verneint haben und denen er sich insoweit anschließt (etwa: OLG Hamburg, U. vom 01.02.2012, 11 U 198/10, Anlage BE (2) 17; Bl. 1390 GA; OLG Köln, B. vom 22.10.2010, 18 U 139/10, Anlage B (2) 51, Bl. 884ff. GA; OLG Stuttgart, B. vom 22.12.2010, 10 U 101/10, Anlage B (2) 53, Bl. 910ff. GA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht