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   OLG Köln, 18.03.2009 - I-13 U 200/07   

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OLG Köln, 18.03.2009 - I-13 U 200/07 (https://dejure.org/2009,9262)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2009 - I-13 U 200/07 (https://dejure.org/2009,9262)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2009 - I-13 U 200/07 (https://dejure.org/2009,9262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § ... 291; ; BGB § 312; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 312a; ; BGB § 312f; ; BGB § 344; ; BGB § 346; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 355; ; BGB § 355 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 357; ; BGB § 357 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 357 Abs. 4; ; BGB § 358; ; BGB § 358 Abs. 2; ; BGB § 358 Abs. 3; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 358 Abs. 4; ; BGB § 358 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 358 Abs. 5; ; BGB § 359; ; BGB § 491 Abs. 1; ; BGB § 495; ; InsO § 39; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 174 Abs. 3; ; EigZulG § 17; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; FernAbsG § 4; ; TzWrG § 6; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; GenG § 76

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 358 Abs. 3; BGB § 358 Abs. 5; BGB § 359
    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines zu Kapitalanlagezwecken erfolgten Beitritts zu einer Genossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Nach einer - auf höchstrichterliche Ausführungen obiter dictum in Urteilen zu Personengesellschaften (z.B. BGH NJW 2004, 2731, 2733 f.) gestützten - Ansicht ist die Annahme eines Verbundgeschäfts grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Genossenschaftsbeitritt wegen seines organisationsrechtlichen Charakters auch dann nicht als "Vertrag über die Erbringung einer anderen Leistung" i.S. von § 358 BGB anzusehen sei, wenn er zu Kapitalanlagezwecken erfolgt sein sollte; Ausnahmen sollen danach nur in den Fällen möglich sein, in denen ein Umgehungsgeschäft i.S. von § 312f BGB vorliegt bzw. der Beitretende - ohne zusätzliches weiteres Entgelt - Leistungen der Genossenschaft erhält, die nicht schon aufgrund der Mitgliedschaft beansprucht werden können oder nicht unerheblichen Umfang haben, so dass von einem entgeltlichen Geschäft auszugehen sei (s. OLG Naumburg OLGR 2006, 490, 491; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Dezember 2008 - I - 9 U 77/08, juris-Datenbank Tz. 19 ff.; Wittenberg BB 2008, 1580, 1581 ff.).

    Nach der Gegenauffassung kann ein Genossenschaftsbeitritt hingegen - entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Anlagegesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (s. BGH NJW 2004, 2731, 2733 f.) - jedenfalls dann Teil eines verbundenes Geschäfts sein, wenn die Genossenschaft als reine Anlagegesellschaft ausgestaltet ist (s. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 31 W 196/05, juris Tz. 8 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 U 444/06, OLGR Jena 2008, 799 f. - Revision anhängig unter Az. XI ZR 163/08).

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Beitritt zu einer als Anlagegesellschaft konzipierten Personengesellschaft mit Rücksicht auf den mit der Beteiligung verfolgten Zweck und das Schutzbedürfnis des Anlegers einem Vertrag über eine entgeltliche Leistung gleichzustellen ist (BGH NJW 2004, 2731, 2733 f. - Immobilienfonds).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof die Gleichstellung mit entgeltlichen Verträgen für einen Vereins- oder Genossenschaftsbeitritt in seinen o.g. Entscheidungen obiter dictum abgelehnt hat (s. NJW 2004, 2731, 2733 f.).

    Er hat damit keinen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, sondern nur auf Übertragung der Rechte des Klägers aus seiner Genossenschaftsbeteiligung (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Zudem werde eine Begrenzung des § 9 VerbrKrG auf Fälle, die dem Grundmodell des kaufrechtlichen Leistungsaustauschs entsprechen, dem Schutzzweck des Gesetzes nicht gerecht (BGH NJW 2003, 2821, 2822).

    Er hat damit keinen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, sondern nur auf Übertragung der Rechte des Klägers aus seiner Genossenschaftsbeteiligung (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).

  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Nach einer - auf höchstrichterliche Ausführungen obiter dictum in Urteilen zu Personengesellschaften (z.B. BGH NJW 2004, 2731, 2733 f.) gestützten - Ansicht ist die Annahme eines Verbundgeschäfts grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Genossenschaftsbeitritt wegen seines organisationsrechtlichen Charakters auch dann nicht als "Vertrag über die Erbringung einer anderen Leistung" i.S. von § 358 BGB anzusehen sei, wenn er zu Kapitalanlagezwecken erfolgt sein sollte; Ausnahmen sollen danach nur in den Fällen möglich sein, in denen ein Umgehungsgeschäft i.S. von § 312f BGB vorliegt bzw. der Beitretende - ohne zusätzliches weiteres Entgelt - Leistungen der Genossenschaft erhält, die nicht schon aufgrund der Mitgliedschaft beansprucht werden können oder nicht unerheblichen Umfang haben, so dass von einem entgeltlichen Geschäft auszugehen sei (s. OLG Naumburg OLGR 2006, 490, 491; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Dezember 2008 - I - 9 U 77/08, juris-Datenbank Tz. 19 ff.; Wittenberg BB 2008, 1580, 1581 ff.).

    Unter diesen Voraussetzungen wird - entgegen der Ansicht des OLG Naumburg (OLGR 2006, 490, 491) - weder der Kernbereich des Genossenschaftswesens betroffen, noch wird die o.g. Abgrenzung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs praktisch bedeutungslos.

  • LG Köln, 15.11.2007 - 15 O 757/05

    Verbraucher hat ein Widerrufsrecht hinsichtlich eines verbundenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. November 2007 - 15 O 757/05 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen im Kostenpunkt abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. November 2007 - 15 O 757/05 - aufzuheben, die Klage abzuweisen und den Kläger auf die Widerklage zu verurteilen, an ihn EUR 3.804,53 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Juli 2007 zu zahlen.

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Er hat damit keinen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, sondern nur auf Übertragung der Rechte des Klägers aus seiner Genossenschaftsbeteiligung (vgl. BGH NJW 2003, 2821, 2824; 2004, 2731, 2733; NJW-RR 2006, 1715, 1717).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Bei dem Gegenanspruch des Beklagten zu 2) auf Übertragung der Rechte aus der Genossenschaftsbeteiligung gemäß § 346 Abs. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt es sich um keinen darlehensvertraglichen Anspruch (s. bereits BGH NJW 2006, 1788, 1790 Tz. 22 zu § 3 HWiG).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, dürfte hiervon bereits aufgrund der unwiderleglichen Vermutung des § 358 Abs. 3 Satz 2 BGB auszugehen sein, weil Vieles dafür spricht, dass die Gemeinschuldnerin sich derselben Vertriebsorganisation wie die Genossenschaft bedient hat (vgl. BGH WM 2004, 1518, 1520).
  • OLG Hamm, 10.07.2006 - 31 W 196/05

    Abschluß eines Kreditvertrages zum Beitritt an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    Nach der Gegenauffassung kann ein Genossenschaftsbeitritt hingegen - entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Anlagegesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (s. BGH NJW 2004, 2731, 2733 f.) - jedenfalls dann Teil eines verbundenes Geschäfts sein, wenn die Genossenschaft als reine Anlagegesellschaft ausgestaltet ist (s. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 31 W 196/05, juris Tz. 8 f.; Thüringer OLG, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 U 444/06, OLGR Jena 2008, 799 f. - Revision anhängig unter Az. XI ZR 163/08).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    In einem solchen Fall gehe es dem Anleger nicht in erster Linie darum, Verbandsmitglied zu werden, sondern stünden vielmehr die mit der Mitgliedschaft verbundenen Steuervorteile und Gewinne - quasi als Gegenleistung zu der Einlagezahlung - im Vordergrund (ebenso BGH NJW 2004, 3332, 3333 m.w. Nachw. sowie zu § 1 Abs. 1 HWiG: BGH NJW 1996, 3414, 3415 f.; NJW 2001, 2718, 2719; WM 2004, 2491, 2491 m.w. Nachw.).
  • BGH, 28.06.2004 - II ZR 373/00

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2009 - 13 U 200/07
    In einem solchen Fall gehe es dem Anleger nicht in erster Linie darum, Verbandsmitglied zu werden, sondern stünden vielmehr die mit der Mitgliedschaft verbundenen Steuervorteile und Gewinne - quasi als Gegenleistung zu der Einlagezahlung - im Vordergrund (ebenso BGH NJW 2004, 3332, 3333 m.w. Nachw. sowie zu § 1 Abs. 1 HWiG: BGH NJW 1996, 3414, 3415 f.; NJW 2001, 2718, 2719; WM 2004, 2491, 2491 m.w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 9 U 77/08

    Begriff des verbundenen Geschäfts

  • BGH, 20.01.1997 - II ZR 105/96

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • OLG Jena, 06.05.2008 - 5 U 444/06

    Verbundenes Geschäft

  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 90/09

    Geltung der Regeln des verbundenen Geschäfts bei dem durch einen Kredit

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, Urteil vom 18. März 2009 - 13 U 200/07, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, bei dem Beitritt des Klägers zur E. und dem Abschluss des Darlehensvertrags handele es sich um ein verbundenes Geschäft im Sinn von § 358 BGB.
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