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OLG Köln, 18.05.1993 - Ss 188/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bannkreisverletzung; Öffentliche Versammlung; Teilnahme; Jedermann; Individueller Personenkreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 106a
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.07.1993 - Ss 307/93 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bannmeilengesetzes sind allerdings nicht ersichtlich (…Maunz-Dürig, Art. 8, Rdn. 114; OLG Köln, Beschluß vom 18. Mai 1993 - Ss 188/93 -).
"Auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen ist nicht auszuschließen, daß nur einige gleichgesinnte Abgeordnete durch Verteilung von Druckschriften und durch Plakate vor dem Kanzleramt Anwesende über ihre Haltung zur Asylfrage unterrichten wollten, ohne daß sie die Teilnahme anderer Personen wünschten oder sich der Möglichkeit bewußt waren, individuell nicht bestimmte Menschen könnten daran teilnehmen" (zu vgl. SE vom 18. Mai 1993 - Ss 188/93 -).