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   OLG Köln, 18.08.1993 - 27 U 202/92   

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https://dejure.org/1993,11425
OLG Köln, 18.08.1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,11425)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,11425)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,11425)
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  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1993 - 27 U 202/92
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO liegt schon dann vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich sind, mag ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt noch ungewiß sein (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707).

    Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt dagegen keine Sachurteilsvoraussetzung dar, sondern gehört zur materiellen Klagebegründung (BGH NJW 1972, 198; 1991, 2707).

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1993 - 27 U 202/92
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO liegt schon dann vor, wenn künftige Schadensfolgen - sei es auch nur entfernt - möglich sind, mag ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt noch ungewiß sein (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1993 - 27 U 202/92
    Die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung stellt dagegen keine Sachurteilsvoraussetzung dar, sondern gehört zur materiellen Klagebegründung (BGH NJW 1972, 198; 1991, 2707).
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