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   OLG Köln, 18.09.1984 - 9 U 21/84   

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https://dejure.org/1984,6708
OLG Köln, 18.09.1984 - 9 U 21/84 (https://dejure.org/1984,6708)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.1984 - 9 U 21/84 (https://dejure.org/1984,6708)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 1984 - 9 U 21/84 (https://dejure.org/1984,6708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an zum Transport übergebenen Gütern; Hinreichende Bestimmtheit eines Sicherungsübereignungsvertrags; Begriff "Sicherungsraum"; Nichtigkeit eines Sicherungsübereignungsvertrags wegen sittenwidriger Knebelung; Globalzession als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 54/77

    Sittenwidrigkeit einer Globalzession mit schuldrechtlicher Teilverzichtsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1984 - 9 U 21/84
    In dem sich in diesem Falle aufzeigenden Spannungsverhältnis verdient die Betrachtung besondere Beachtung, daß der Spediteur - anders als in dem längst höchstrichterlich entschiedenen Interessenstreit zwischen den Inhabern von Rechten aus einer Globalzession und denen aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt von Warenlieferanten (BGH NJW 1979, 365 [BGH 09.11.1978 - VII ZR 54/77] m.w.N.) - sich wegen seiner Forderungen aus dem Frachtgeschäft kraft der Bestimmungen der §§ 410, 440 HGB unmittelbar und auch im Einklang mit der im Frachtgeschäft bestehenden Übung an dem Frachtgut schadlos halten kann, gleichgültig in wessen Eigentum es steht.
  • BGH, 24.11.1965 - VIII ZR 222/63

    Gewährung eines Betriebsmittelkredites - Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1984 - 9 U 21/84
    Es kann hier nicht die Rede von einer Knebelung der Firma S. durch diesen Sicherungsübereignungsvertrag sein, ist sie doch durch diesen Vertrag nicht in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beeinträchtigt worden; sie ist nämlich berechtigt gewesen, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges Sicherungseigentum zu entnehmen und/oder zu veräußern (BGH WM 1965, 1248/1249).
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