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   OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14   

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https://dejure.org/2014,44945
OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14 (https://dejure.org/2014,44945)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2014 - 19 U 45/14 (https://dejure.org/2014,44945)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2014 - 19 U 45/14 (https://dejure.org/2014,44945)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung einer Umgangs- und Ergänzungspflegerin nur bei schädigender Handlung der Pflegerin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung einer Umgangs- und Ergänzungspflegerin nur bei schädigender Handlung der Pflegerin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09

    Schmerzensgeld: Beleidigende Äußerungen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Wenn auch grundsätzlich in Betracht kommen mag, dass mit der Verletzung des Umgangsrechts auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden ist und jene gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG einen Anspruch auf immateriellen Schaden zu begründen vermag (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 403; LG Bonn, Beschl. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06, BeckRS 2007, 02427), so fehlen hier die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08

    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2005, 215; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403; OLG Celle NJW 2012, 1227, 1228).
  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

    Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruchs gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566).
  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Wenn auch grundsätzlich in Betracht kommen mag, dass mit der Verletzung des Umgangsrechts auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbunden ist und jene gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG einen Anspruch auf immateriellen Schaden zu begründen vermag (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 403; LG Bonn, Beschl. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06, BeckRS 2007, 02427), so fehlen hier die tatbestandlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2005 - 1 UF 64/05

    Elterliche Sorge: Schadensersatzpflicht bei Verweigerung des Umgangs

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruchs gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2001 - 5 UF 78/01

    Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und Aufenthalt zu

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
    Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruchs gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566).
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