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   OLG Köln, 18.12.2012 - II-4 UF 196/12   

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OLG Köln, 18.12.2012 - II-4 UF 196/12 (https://dejure.org/2012,41079)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2012 - II-4 UF 196/12 (https://dejure.org/2012,41079)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - II-4 UF 196/12 (https://dejure.org/2012,41079)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Das durch Bedürftigkeit im Sinne von § 115 ZPO begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt ohne Vorschaltung eines Prozesskostenhilfeverfahrens mit der (unbedingten) Einlegung einer Berufung zu beauftragen, hindert diese nicht daran, dieses Gesuch selbst noch am letzten Tag der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht einzureichen ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 51/11 - zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - NJOZ 2005, 3385 ff., Zif. 2.; Greger, a. a. O., § 233 Rn. 23 Stichwort: Prozesskostenhilfe; Gehrlein, a. a. O., § 233 Rn. 43 ).

    (2.2.2.2) Indessen scheidet die Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist nach der zur Wahrung der Berufungsfrist gemäß § 517 ZPO - soweit ersichtlich - ergangenen und gemäß § 113 Abs. 1 ZPO auf die Wahrung der Beschwerdefrist in Familienstreitsachen übertragbaren Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht innerhalb der Beschwerdefrist bei dem Erstgericht (§ 64 Abs. 1 FamFG) eingegangen ist ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 20.07.2005, a. a. O., Zif. 2 ).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Das durch Bedürftigkeit im Sinne von § 115 ZPO begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt ohne Vorschaltung eines Prozesskostenhilfeverfahrens mit der (unbedingten) Einlegung einer Berufung zu beauftragen, hindert diese nicht daran, dieses Gesuch selbst noch am letzten Tag der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht einzureichen ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 51/11 - zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - NJOZ 2005, 3385 ff., Zif. 2.; Greger, a. a. O., § 233 Rn. 23 Stichwort: Prozesskostenhilfe; Gehrlein, a. a. O., § 233 Rn. 43 ).

    (2.2.2.2) Indessen scheidet die Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist nach der zur Wahrung der Berufungsfrist gemäß § 517 ZPO - soweit ersichtlich - ergangenen und gemäß § 113 Abs. 1 ZPO auf die Wahrung der Beschwerdefrist in Familienstreitsachen übertragbaren Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht innerhalb der Beschwerdefrist bei dem Erstgericht (§ 64 Abs. 1 FamFG) eingegangen ist ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 20.07.2005, a. a. O., Zif. 2 ).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Das Verfahrenskostenhilfegesuch muss von dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein ( BGH, Beschluss vom 04.05.1994 - XII ZB 21/94 - zitiert nach juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05 - zitiert nach juris Rn. 10 ).

    Zwar kann im Einzelfall ein unterschriebenes Begleitschreiben die auf dem Gesuch fehlende Unterschrift ersetzen ( BGH, Beschluss vom 07.06.2006, a. a. O., Rn. 11 ).

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    (2.2.2.3) Der Senat tendiert entsprechend der Auffassung des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ( vgl.: Beschluss vom 21.02.2002 - IX ZA 10/01 - zitiert nach juris Rn. 3, 6 ) zu einer weiteren Ausdehnung des Anwendungsbereichs der §§ 233 ff. ZPO auf die Fälle, in denen das Prozesskostenhilfegesuch - wie hier - erst nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist (innerhalb der Frist des § 234 ZPO) gestellt wird, wenn die Versäumung der Frist unverschuldet ist, weil anderenfalls die unbemittelte Partei entgegen den anerkannten verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 und Art. 3 GG im Vergleich zur bemittelten Partei unverhältnismäßig benachteiligt würde.

    Insoweit fehlt es an einem zusammenhängenden und auf den hier zu beurteilenden Fall zugeschnittenen Sachvortrag ( vgl.: BGH, Beschluss vom 21.02.2002, a. a. O., Rn. 13 ).

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Für das Verfahrenskostenhilfeverfahren selbst darf keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden ( BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - VI ZA 3/09 - zitiert nach juris Rn. 3; Geimer, a. a. O. § 114 Rn. 3 ).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Ein den Anwendungsbereich erweiterndes Verständnis findet sich zu Fällen, in denen der Prozesskostenhilfeantrag zwar spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingegangen ist, indessen nicht vollständig nach Maßgabe des § 117 ZPO ( vgl.: BGH, Beschlüsse vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06 - zitiert nach juris Rn. 1 f., 13; vom 31.08.2005 - XII ZB 116/05 - zitiert nach juris Rn. 3 f., 13; vom 23.02.2000 - XII ZB 221/99 - zitiert nach juris; vom 11.11.1992 - XII ZB 118/92 - zitiert nach juris Rn. 1, 8 ).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Ein den Anwendungsbereich erweiterndes Verständnis findet sich zu Fällen, in denen der Prozesskostenhilfeantrag zwar spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingegangen ist, indessen nicht vollständig nach Maßgabe des § 117 ZPO ( vgl.: BGH, Beschlüsse vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06 - zitiert nach juris Rn. 1 f., 13; vom 31.08.2005 - XII ZB 116/05 - zitiert nach juris Rn. 3 f., 13; vom 23.02.2000 - XII ZB 221/99 - zitiert nach juris; vom 11.11.1992 - XII ZB 118/92 - zitiert nach juris Rn. 1, 8 ).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Ein den Anwendungsbereich erweiterndes Verständnis findet sich zu Fällen, in denen der Prozesskostenhilfeantrag zwar spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingegangen ist, indessen nicht vollständig nach Maßgabe des § 117 ZPO ( vgl.: BGH, Beschlüsse vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06 - zitiert nach juris Rn. 1 f., 13; vom 31.08.2005 - XII ZB 116/05 - zitiert nach juris Rn. 3 f., 13; vom 23.02.2000 - XII ZB 221/99 - zitiert nach juris; vom 11.11.1992 - XII ZB 118/92 - zitiert nach juris Rn. 1, 8 ).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Das Verfahrenskostenhilfegesuch muss von dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sein ( BGH, Beschluss vom 04.05.1994 - XII ZB 21/94 - zitiert nach juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05 - zitiert nach juris Rn. 10 ).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
    Ein den Anwendungsbereich erweiterndes Verständnis findet sich zu Fällen, in denen der Prozesskostenhilfeantrag zwar spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingegangen ist, indessen nicht vollständig nach Maßgabe des § 117 ZPO ( vgl.: BGH, Beschlüsse vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06 - zitiert nach juris Rn. 1 f., 13; vom 31.08.2005 - XII ZB 116/05 - zitiert nach juris Rn. 3 f., 13; vom 23.02.2000 - XII ZB 221/99 - zitiert nach juris; vom 11.11.1992 - XII ZB 118/92 - zitiert nach juris Rn. 1, 8 ).
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