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   OLG Köln, 18.12.2013 - III-2 Ws 686/13   

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https://dejure.org/2013,37226
OLG Köln, 18.12.2013 - III-2 Ws 686/13 (https://dejure.org/2013,37226)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2013 - III-2 Ws 686/13 (https://dejure.org/2013,37226)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - III-2 Ws 686/13 (https://dejure.org/2013,37226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Bei 43.000 Blatt Kopien/6.500 Kopierkosten reicht die anwaltliche Versicherung nicht (mehr)?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wie weit trägt die anwaltliche Versicherung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss der Staatskasse 43.000 Kopien vorlegen, um Kopierkosten beweisen

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Bei 43.000 Blatt Kopien/6.500 Kopierkosten reicht die anwaltliche Versicherung nicht (mehr)?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 64
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Halle/Saale, 31.05.2013 - 103 II 972/13

    Kosten des Beratungshilfeanwalts: Glaubhaftmachung von Kopierkosten

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Daraus folgt im Umkehrschluss aber, dass für die sonstige Kostenfestsetzung die Mittel der Glaubhaftmachung keiner Einschränkung unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 370/371) und die bloße anwaltliche Versicherung nach allgemeiner Ansicht - der die Kammer sich anschließt - nicht zwangsläufig reicht (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, § 55, Rn. 32; OLG Düsseldorf a.a.O.; AG Halle, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 103 II 972/13, zit. nach Juris; AG Konstanz NJW-RR 2007, 209; LG Aachen AnwBl. 1999, 58.).

    Die anwaltliche Versicherung wird insbesondere dann zum Tragen kommen und ausreichend sein, wenn objektive Mittel nicht zur Verfügung stehen (AG Halle, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 103 II 972/13, zit. nach Juris).

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Dem steht der Einwand des Beschwerdeführers, im Hinblick auf den besonderen formalen Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens habe der Gesetzgeber eine rasche, vereinfachte und vorwiegend auf äußerliche, leicht erkennbare Kriterien abstellende Überprüfung vorgesehen (vgl. BGH, Beschluss v. 28.03.2006, Az. VIII ZB 29/05, zitiert nach juris, dort unter Rdnr. 9; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 16.02.2009, 5 w 242/08, zitiert nach juris, dort unter Rdnr. 18) nicht entgegen.
  • AG Konstanz, 20.10.2006 - UR II 231/06

    Beratungshilfe: Anforderungen an einen nachträglichen Bewilligungsantrag;

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Daraus folgt im Umkehrschluss aber, dass für die sonstige Kostenfestsetzung die Mittel der Glaubhaftmachung keiner Einschränkung unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 370/371) und die bloße anwaltliche Versicherung nach allgemeiner Ansicht - der die Kammer sich anschließt - nicht zwangsläufig reicht (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, § 55, Rn. 32; OLG Düsseldorf a.a.O.; AG Halle, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 103 II 972/13, zit. nach Juris; AG Konstanz NJW-RR 2007, 209; LG Aachen AnwBl. 1999, 58.).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Da über die Erinnerung anstelle des nach § 33 Abs. 8 S. 1 RVG an sich zur Entscheidung berufenen Einzelrichters die Strafkammer entschieden hat, hatte der Senat im Beschwerdeverfahren ebenfalls in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss v. 03.06.2008, 2 Ws 207/08).
  • LG Aachen, 03.11.1997 - 3 T 82/97
    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Daraus folgt im Umkehrschluss aber, dass für die sonstige Kostenfestsetzung die Mittel der Glaubhaftmachung keiner Einschränkung unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 370/371) und die bloße anwaltliche Versicherung nach allgemeiner Ansicht - der die Kammer sich anschließt - nicht zwangsläufig reicht (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, § 55, Rn. 32; OLG Düsseldorf a.a.O.; AG Halle, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 103 II 972/13, zit. nach Juris; AG Konstanz NJW-RR 2007, 209; LG Aachen AnwBl. 1999, 58.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 137/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13
    Daraus folgt im Umkehrschluss aber, dass für die sonstige Kostenfestsetzung die Mittel der Glaubhaftmachung keiner Einschränkung unterliegen (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 370/371) und die bloße anwaltliche Versicherung nach allgemeiner Ansicht - der die Kammer sich anschließt - nicht zwangsläufig reicht (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, § 55, Rn. 32; OLG Düsseldorf a.a.O.; AG Halle, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 103 II 972/13, zit. nach Juris; AG Konstanz NJW-RR 2007, 209; LG Aachen AnwBl. 1999, 58.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 236/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zum Einen rechtfertigt bereits die außergewöhnliche Höhe der angemeldeten Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an deren Darlegung zwecks Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Staatskasse (vgl. hierzu OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

    Die Glaubhaftmachung der Auslagen entstehung mittels einer - vom Antragsteller bereits angebotenen - Sichtung des ausgedruckten Aktenmaterials vor Ort durch Vertreter der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats ebenfalls erforderlich (vgl. Parallelentscheidung zu III-1 Ws 246+272/14 vom heutigen Tage; OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Bereits aus einem Umkehrschluss zu§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO folgt, dass die Einholung einer anwaltlichen Versicherung nicht zwangsläufig reicht (OLG Köln, Beschl. vom 18.12.2013, Az.: 2 Ws 686/13, BeckRS 2014, 00237 m.w.N.).

    Denn das Maß an Glaubhaftigkeit muss auch die Folgen der betreffenden Entscheidung berücksichtigen (OLG Köln, Beschl. v. 18.12.2013, 2 Ws 686/13, BeckRS 2014, 00237; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 294 Rz. 6).

    Bereits aus einem Umkehrschluss zu§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO folgt, dass die Einholung einer anwaltlichen Versicherung nicht zwangsläufig reicht (OLG Köln, Beschl. vom 18.12.2013, Az.: 2 Ws 686/13, BeckRS 2014, 00237 m.w.N.).

    Denn das Maß an Glaubhaftigkeit muss auch die Folgen der betreffenden Entscheidung berücksichtigen (OLG Köln, Beschl. v. 18.12.2013, 2 Ws 686/13, BeckRS 2014, 00237; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 294 Rz. 6).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21

    1. Wegen der geringeren Formstrenge des Beschwerdeverfahrens muss ein

    aa) Im Rahmen der Kostenfestsetzung wird zwar im Umkehrschluss aus § 104 Abs. 2 Satz 2 angenommen, dass die bloße anwaltliche Versicherung nicht zwangsläufig ausreicht (vgl. OLG Köln - 2 Ws 686/13, Rn. 6) .

    Grundlage der Entscheidung sei ein an die konkreten Umstände angepasstes Maß an Glaubhaftigkeit (OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6; OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2) .

    Gegebenenfalls könne und müsse der zuständige Rechtspfleger und im Beschwerdeverfahren die erkennende Kammer zum Zwecke der Aufklärung trotz anwaltlicher Versicherung zusätzlich schriftliche Erklärungen von Richtern, Parteien, Verfahrensbevollmächtigten und Zeugen einholen, Akten beiziehen, die Vorlage von Akten oder sonstigen Urkunden anordnen (OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2; OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6) .

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 261/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zum Einen rechtfertigt bereits die außergewöhnliche Höhe der angemeldeten Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an deren Darlegung zwecks Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Staatskasse (vgl. hierzu OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

    Die Glaubhaftmachung der Auslagen entstehung mittels einer - von der Antragstellerin bereits angebotenen - Sichtung des in Papierform vorhandenen Aktenmaterials vor Ort durch Vertreter der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats ebenfalls erforderlich (vgl. Parallelentscheidung zu III-1 Ws 246+272/14 vom heutigen Tage; OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).

  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20

    Kostenfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckungsantrag, Verbindung

    Jedenfalls im Rahmen der Kostenfestsetzung folgt nach allgemeiner Meinung aber im Umkehrschluss aus § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO, dass die bloße anwaltliche Versicherung nicht - jedenfalls nicht zwangsläufig - ausreicht (statt vieler: OLG Köln NStZ-RR 2014, 64 m. zahlr.

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung einzelner Ansätze kann nicht mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.9.2014 - III-1 Ws 246/14, III-1 Ws 272/14, 1 Ws 246/14, 1 Ws 272/14; OLG Köln, NStZ-RR 2014, 64; ).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 247/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Zum Einen rechtfertigt bereits die außergewöhnliche Höhe der angemeldeten Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an deren Darlegung zwecks Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Staatskasse (vgl. hierzu OLG Köln, III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).
  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/10

    Vergütungsfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckung, Erstreckungsantrag

    Jedenfalls im Rahmen der Kostenfestsetzung folgt nach allgemeiner Meinung aber im Umkehrschluss aus § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO, dass die bloße anwaltliche Versicherung nicht - jedenfalls nicht zwangsläufig - ausreicht (statt vieler: OLG Köln NStZ-RR 2014, 64 m. zahlr.

    Die Darlegung und Glaubhaftmachung einzelner Ansätze kann nicht mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.9.2014 - III-1 Ws 246/14, III-1 Ws 272/14, 1 Ws 246/14, 1 Ws 272/14; OLG Köln, NStZ-RR 2014, 64; ).

  • OLG Bamberg, 23.01.2023 - 2 W 2/23

    Glaubhaftmachung notwendiger Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

    Aus dem Gegenschluss zu § 104 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergibt sich, dass außerhalb der Auslagen nach Nr. 7001 VV RVG eine anwaltliche Versicherung zwar zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung, aber nicht zwangsläufig ausreichend ist (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 18.12.2013, Az. 2 Ws 686/13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.08.2018, Az. 2 W 20/18).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 307/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Sollte der Vertreter der Staatskasse hierfür eine Überprüfung vor Ort in den Kanzleiräumen des Antragstellers für erforderlich halten, so ist dies - angesichts der zur Rede stehenden außergewöhnlichen Kostenbelastung der Staatskasse - nicht zu beanstanden (vgl. Parallelentscheidung des Senats zu III-1 Ws 246+272/14 vom heutigen Tage; OLG Köln III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 1 Ws 246/14

    Strafverfahren: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Ausdruck von "e-Akten" in

    Nach der im angefochtenen Beschluss zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (III-2 Ws 686/13 vom 18. Dezember 2013 ), der sich auch der Senat anschließt, ist die Frage der hinreichenden Glaubhaftmachung vielmehr stets im Einzelfall und angepasst an die konkreten Umstände zu beurteilen, wobei die tatsächlich zur Verfügung stehenden Beweismittel, die Höhe der Auslagen und die Bedeutung der Angelegenheit sowie Zumutbarkeitserwägungen eine Rolle spielen können.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

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