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   OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99   

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https://dejure.org/2000,4564
OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99 (https://dejure.org/2000,4564)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2000 - 16 Wx 183/99 (https://dejure.org/2000,4564)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 16 Wx 183/99 (https://dejure.org/2000,4564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1835 Abs. 4; ZSEG § 15 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Vergütung und Aufwandsentschädigung eines Betreuers bis zum 01. 01. 1999 nach den Vorschriften der §§ 1835 ff. BGB a.F.; Unterschiedliche Beurteilung der Verjährungsfristen für Ansprüche auf Betreuervergütung ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs des Betreuers auf Aufwandsentschädigung, BtÄndG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1997 - 11 Wx 22/97

    Anspruch auf Aufwandsentschädigung vor der Bestellung eines Betreuers;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
    Denn die gem. §§ 1836 a S. 4, 1835 Abs. 4 BGB a.F., 15 Abs. 2 ZSEG zu beachtende 3-Monats-Frist beginnt erst nach Beendigung des Betreueramts zu laufen, so dass sie für den vorliegenden Fall der noch bestehenden Betreuerbestellung keine Rolle spielt ( vgl. BayObLG, FamRZ 99, 741; OLG Karlsruhe, FamRZ 98, 1056 je m.w.N.).
  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
    Denn die gem. §§ 1836 a S. 4, 1835 Abs. 4 BGB a.F., 15 Abs. 2 ZSEG zu beachtende 3-Monats-Frist beginnt erst nach Beendigung des Betreueramts zu laufen, so dass sie für den vorliegenden Fall der noch bestehenden Betreuerbestellung keine Rolle spielt ( vgl. BayObLG, FamRZ 99, 741; OLG Karlsruhe, FamRZ 98, 1056 je m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
    Dieser Ansicht (vgl. beispielsweise BayObLG,FamRZ 99, 681; BayObLG, FamRZ 99, 1602; OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167; Zimmermann FAmRZ 99, 630,631; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1836.
  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
    Dieser Ansicht (vgl. beispielsweise BayObLG,FamRZ 99, 681; BayObLG, FamRZ 99, 1602; OLG Zweibrücken, FamRZ 99, 1167; Zimmermann FAmRZ 99, 630,631; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1836.
  • LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
    Die Verjährungsregelungen sind indes dem materiellen Recht zuzuordnen, da sie die materielle Durchsetzbarkeit des Anspruchs betreffen ( so BayObLG, NJW-FER 2000, 10; LG München I, FamRZ 98, 323 m.w.N.; MünchKomm/v. Feldmann, aaO., § 194 Rz.21 ff; Erman/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., § 1835 Rz. 16 ).
  • OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04

    Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung der Mehrwertsteuer durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats beginnt die 3-Monatsfrist erst mit Beendigung des Betreueramtes zu laufen, und zwar der tatsächlichen Beendigung, also regelmäßig erst mit der Erstellung des Schlussberichtes (vgl. Senat FamRZ 2001, 189 = OLGReport 2000, 395; FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001, 16; OLG Schleswig OLGReport 2000, 77; OLG Hamm OLGReport 1999, 93).

    Während der Senat bei einem Aufwendungsersatzanspruch eines ehrenamtlichen Betreuers eine 30-jährige Verjährungsfrist angenommen hatte (FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001), wurde auf Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers von der h. M. die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 7 BGB a. F. angewandt, da ein Berufsbetreuer gewerbsmäßig die Besorgung fremder Geschäfte betreibe, mit der Folge, dass Ansprüche nach 2 Jahren verjährten (vgl. BayObLG a. a. O.; OLG Frankfurt Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).

    Darauf, ob der Hemmungstatbestand des § 204 BGB a. F. auch auf das Verhältnis zwischen einem Betreuungsverein und der Staatskasse anwendbar ist oder nicht (bejaht vom Senat FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001 für einen ehrenamtlichen Betreuer, verneint vom OLG Frankfurt a. a. O.), kommt es nach alledem nicht an.

  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/00

    Frist zur Geltendmachung der Betreuervergütung gegen die Staatskasse nach dem Tod

    Im Übrigen entspricht diese Rechtsprechung auch der des Senats in dieser Frage ( so Beschlüsse des Senats v. 19.01.2000 16 Wx 183/99 und 16 Wx 188/99).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Denn die Vergütung für diesen Zeitraum richtet sich nach den alten Vorschriften (BayObLGZ 2000, 26/31; OLG Köln FamRZ 2001, 251).
  • OLG Köln, 29.11.2000 - 16 Wx 166/00

    Erlöschen von vor dem 1. 1. 1999 entstandenen Vergütungsansprüchen des Betreuers

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 19.1.2000 - 16 Wx 183/99 - (inzidenter auch im vom LG zitierten Senatsbeschluss vom selben Tag zu 16 Wx 188/99) sich der Auffassung angeschlossen, dass die mit dem BtÄndG vom 25.6.1998 seit dem 1.1.1999 geltenden Regelungen über das Erlöschen von Vergütungsansprüchen von Betreuern auf in der Zeit vor dem Inkrafttreten entstandene Ansprüche nicht anzuwenden sind sondern für diese mangels einer ausdrücklichen Übergangsregel nach wie vor die bis dahin geltende Fassung der Vorschriften zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht gelten (ebenso die bereits vom LG dafür zitierten OLG-Entscheidungen).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 188/99
    Der Senat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom heutigen Tage in Sachen 16 Wx 183/99.
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