Rechtsprechung
OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 158/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 49 MarkenG; § 55 Marken; § 261 ZPO; § 325 ZPO
Löschungsklagen wegen Verfalls gegen registrierten Markeninhaber und Rechtsnachfolger - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer Marke wegen Verfalls; Übergang bzw. Übertragung des durch die Eintragung der Marke begründeten Rechts auf einen anderen vor bzw. nach Erhebung der Klage; Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Rechtshängigkeit; ...
- Judicialis
MarkenG § 49; ; MarkenG § 55; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 325 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Löschungsklage wegen Verfalls nur gegen registrierten Markeninhaber oder Rechtsnachfolger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.06.2006 - 81 O 3/06
- OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 158/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 405
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 29.06.2006 - 81 O 3/06
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 158/06
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.06.2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 3/06 - wird zurückgewiesen.die Beklagte unter Abänderung des am 29.06.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 81 O 3/06, zu verurteilen, gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die Löschung der deutschen Marke Nr. xxx xx xxx "S. F." einzuwilligen;.
das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2006, Aktenzeichen 81 O 3/06, aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Köln zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen;.
das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2006, Aktenzeichen 81 O 3/06, aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Köln zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen mit der Maßgabe, den Rechtsstreit so lange auszusetzen, bis in dem derzeit vor dem Landgericht Hamburg gegen die U. Q. & D. Company/USA anhängigen Rechtsstreit (Aktenzeichen 406 O 224/05) über den Verfallsantrag gegen die Marke "S. F." Nr. xxx xx xxx rechtskräftig entschieden ist;.
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
Seicom
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 158/06
Der Wortlaut der Vorschrift ("Die Klage ist ... gegen den als Inhaber der Marke Eingetragenen oder seinen Rechtsnachfolger zu richten") deutet auf eine nur alternativ bestehende Passivlegitimation hin (…so wohl auch Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rn. 3462; weitergehend ist demgegenüber Fezer - a.a.O. Rn. 9 - entgegen der herrschenden Meinung - vgl. BGH GRUR 2005, 871 - "Seicom" - der Auffassung, es sei ohnehin ausschließlich der materielle Rechtsinhaber nach § 55 MarkenG passivlegitimiert, weil der formale Registerstand unerheblich sei). - BGH, 29.06.2006 - III ZB 36/06
Berufungsbeschwer bei Änderung des Klagegrundes
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 158/06
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Streitgegenstand eines Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den von dem Kläger vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. zuletzt etwa BGH MDR 2006, 1359).