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   OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15   

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OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15 (https://dejure.org/2017,6742)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2017 - 28 U 35/15 (https://dejure.org/2017,6742)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 28 U 35/15 (https://dejure.org/2017,6742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen Verletzung der Pflicht zur Unterrichtung der Gesellschafterversammlung bzw. eines Beirats; Rechtsfolgen erteilter Entlastung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen Verletzung der Pflicht zur Unterrichtung der Gesellschafterversammlung bzw. eines Beirats; Rechtsfolgen erteilter Entlastung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 46 ; BGB § 166
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH wegen Verletzung der Pflicht zur Unterrichtung der Gesellschafterversammlung bzw. eines Beirats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006; OVG Münster v. 12.02.2014 - 2 D 13/14.NE, BeckRS 2014, 51404; BVerwG v. 27.03.2013 - 4 C 13/11, NVwZ 2013, 1157 jeweils m.w.N.).

    Ob die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts im Einzelnen schlüssig und nachvollziehbar gelungen ist, ist dann keine Frage der (allgemeinen) städtebaulichen Erforderlichkeit, sondern des Eingreifens der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage und der Beachtung des Abwägungsgebots (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

    Zeichnet sich nach ihrer Einschätzung in einem ohne nähere Maßgaben ausgewiesenen Gewerbegebiet eine Fehlentwicklung ab, weil etwa Einzelhandelsbetriebe dem produzierenden Gewerbe den Rang ablaufen, so hindert § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sie nicht daran, sich - wie hier - nachträglich des Mittels zu bedienen, das § 1 Abs. 5 BauNVO zur Sicherung einer standortangemesseneren Nutzungsstruktur bereithält (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

    Geht es ihr - wie hier - (auch) darum, das Gebiet davor zu bewahren, dass Einzelhandelsbetriebe auf Kosten von Betrieben des produzierenden Gewerbes überhandnehmen, bedarf es zur Rechtfertigung dieses Ziels nicht einmal des konkreten Nachweises, dass ohne diese Beschränkung andere Einzelhandelsstandorte gefährdet werden oder das Ortszentrum an Attraktivität verliert (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

    Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass für die Sicherung der Entfaltungsmöglichkeiten des produzierenden Gewerbes ein unabweisbares Bedürfnis besteht, weil von Seiten dieses Gewerbezweigs ein spürbarer Nachfragedruck besteht (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006) - den die Planbegründung hier aber mit plausiblen Gründen sogar annimmt.

    Die Gegenausnahme für einen sog. Annexhandel ist als solches beanstandungsfrei, wenn er - wie hier der Fall - in einem mit den Zielsetzungen der Planung verträglichem Umfang erfolgt (vgl. nur OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungserfordernis schon dann genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006 m.w.N.).

    Allerdings hat ein Grundstückseigentümer jenseits des Anspruchs darauf, dass der Plangeber bei einer Umplanung Bestandsschutzinteressen angemessen berücksichtigt, keinen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Planung (zum Vorgenannten etwa OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006 und VGH Mannheim v. 21.05.2001 - 5 S 901/99, NVwZ-RR 2002, 556 jeweils m.w.N.).

    Das ist als solches erneut nicht zu beanstanden, da u.U. sogar ein vollständiger Ausschluss zum Zwecke des Freihaltens der Flächen mit einem nur passiven Bestandsschutz für die vorhandene Nutzung zu rechtfertigen gewesen wäre (vgl. nur OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006; v. 30.10.2015 - 7 A 2621/13, BeckRS 2015, 55386).

    Denn auch die Durchsetzung des Zentrenkonzepts würde im konkreten Fall dann jedenfalls im Zusammenspiel mit dem (auch) beabsichtigten Freihalten der Gewerbeflächen den Einzelhandelsausschluss rechtfertigen, wenn sie - wie hier - auf prinzipiell von städtebaulich legitimen Zielen getragenen positiven Planungskonzeptionen aufsetzt (vgl. auch OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

    (1) Dass gerade auch die (prognostische) Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ein zulässiges städtebauliches Ziel ist, folgt dabei schon aus §§ 1 Abs. 6 Nr. 4, 9 Abs. 2a BauGB und wird - auch mit Blick auf einen Einzelhandelsausschluss - in der Rechtsprechung als solches nicht in Zweifel gezogen (BVerwG v. 06.08.2013 - 4 BN 9.13, BeckRS 2013, 54796; OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Insgesamt seien nur vorhandene oder absehbare Nutzungsmöglichkeiten in die Abwägung einzustellen und nicht potentielle Grundstücksnutzungen zu zementieren, während mit Blick auf BVerwG v. 27.03.2013 - 4 CN 7/11 schon eine - hier gegebene - "Förderlichkeit" für die Standortentwicklung ausreiche.

    Der von § 1 Abs. 5 BauNVO gestattete Ausschluss bestimmter Nutzungsarten z. B. von Einzelhandel - in einem - wie hier - festgesetzten Baugebiet ist zwar selbst wiederum nur wirksam, wenn er im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung "erforderlich" und durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. auch BVerwG v. 27.03.2013 - 4 CN 7.11, BeckRS 2013, 51965).

    (2) Bei einem Einzelhandelsausschluss zum Schutz des Zentrums müssen nach der Rechtsprechung (BVerwG v. 27.03.2013 - 4 CN 7.11, BeckRS 2013, 51965, siehe auch OVG Münster v. 14.10.2013 - 2 D 103/12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 D 103/12

    Gewichtung von Interessen bei der Ausgestaltung eines nahversorgungsrelevante

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    (2) Bei einem Einzelhandelsausschluss zum Schutz des Zentrums müssen nach der Rechtsprechung (BVerwG v. 27.03.2013 - 4 CN 7.11, BeckRS 2013, 51965, siehe auch OVG Münster v. 14.10.2013 - 2 D 103/12.

    NE, BauR 2014, 213 = BeckRS 2013, 57622; v. 30.10.2015 - 7 A 2621/13, BeckRS 2015, 55386) zwar konkret zentrenschädliche Sortimente - in der Regel im Zentrenkonzept - ermittelt werden und der festgesetzte Einzelhandelsausschluss muss zudem auch geeignet sein, das vom Plangeber ins Auge gefasste städtebauliche Ziel zu fördern.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 10 D 112/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben im

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    § 1 Abs. 5 BauNVO gilt dabei auch dann, wenn - wie hier - der vollständige Ausschluss einer Nutzungsart durch Gegenausnahmen für bestimmte Arten von Anlagen der betreffenden Nutzungsart wie den sog. Annexhandel als Unterart des Einzelhandels wieder ein Stück zurückgenommen wird (OVG a.a.O.; siehe auch OVG Münster v. 12.12.2013 - 10 D 112/08.

    NE, BeckRS 2014, 45975).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 7 A 2621/13

    Erteilung eines Vorbescheids zur Erweiterung der Verkaufsfläche einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Das ist als solches erneut nicht zu beanstanden, da u.U. sogar ein vollständiger Ausschluss zum Zwecke des Freihaltens der Flächen mit einem nur passiven Bestandsschutz für die vorhandene Nutzung zu rechtfertigen gewesen wäre (vgl. nur OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006; v. 30.10.2015 - 7 A 2621/13, BeckRS 2015, 55386).

    NE, BauR 2014, 213 = BeckRS 2013, 57622; v. 30.10.2015 - 7 A 2621/13, BeckRS 2015, 55386) zwar konkret zentrenschädliche Sortimente - in der Regel im Zentrenkonzept - ermittelt werden und der festgesetzte Einzelhandelsausschluss muss zudem auch geeignet sein, das vom Plangeber ins Auge gefasste städtebauliche Ziel zu fördern.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Soweit zuletzt aus Gründen des Bestandsschutzes weitere Ausnahmen geschaffen worden sind, ist auch das nicht zu beanstanden, zumal die Stadt auch dabei ausweislich der Planbegründung nachvollziehbar und stringent darauf geachtet hat, im Rahmen ihrer schlüssigen Gesamtkonzeption zu bleiben und das Zentrenkonzept so auch nicht konterkariert wird (zu diesem Aspekt etwa VGH Mannheim v. 27.10.2010 - 5 S 875/09, BeckRS 2010, 56284).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006; OVG Münster v. 12.02.2014 - 2 D 13/14.NE, BeckRS 2014, 51404; BVerwG v. 27.03.2013 - 4 C 13/11, NVwZ 2013, 1157 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 2 D 13/14

    Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen durch grundsätzliche Festlegung auf

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006; OVG Münster v. 12.02.2014 - 2 D 13/14.NE, BeckRS 2014, 51404; BVerwG v. 27.03.2013 - 4 C 13/11, NVwZ 2013, 1157 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Allerdings hat ein Grundstückseigentümer jenseits des Anspruchs darauf, dass der Plangeber bei einer Umplanung Bestandsschutzinteressen angemessen berücksichtigt, keinen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Planung (zum Vorgenannten etwa OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006 und VGH Mannheim v. 21.05.2001 - 5 S 901/99, NVwZ-RR 2002, 556 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15
    Es ist einer Gemeinde so auch z.B. gestattet, zentrumsbildende Nutzungsarten, die in Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen den Zentren zuzuführen, um so deren Attraktivität zu steigern (BVerwG v. 10.11.2004 - 4 BN 33/04, BeckRS 2004, 27048).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 1 KN 216/08

    Stärkung der Zentren durch die Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 2117/10

    Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur

  • BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13

    Vorliegen einer städtebaulichen Begründung und Rechtfertigung für den Ausschluss

  • BGH, 26.04.2016 - XI ZR 108/15

    Bankenhaftung: Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer

  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2006 - 10 D 126/04

    Nicht jeder Lebensmittel-Discounter ist zentrenschädlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 7 D 24/06
  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 1 U 189/06

    Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der BGB-Gesellschafterversammlung:

  • LG Berlin, 31.08.2007 - 85 T 327/06

    Wohnungseigentum: Eigenmächtiger Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages als

  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder

  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf

  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Die Entlastung der Vorstände von Sparkassen durch den Verwaltungsrat hat grundsätzlich Verzichtswirkung (OLG Rostock, Beschluss vom 30. Mai 2008, 1 U 36/08 - juris; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2001, II ZR 308/99 - juris; BGH Beschluss vom 04. November 1968 - II ZR 63/67, NJW 1969, 131; vom 14. November 1994 - II ZR 160/93, NJW 1995, 1353, 1355; OLG Köln Urteil vom 19. Januar 2017 28 U 35/15 - juris; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 46 Rn. 41; K.Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 46 Rn. 94 jeweils m.w.N.; Münchner Kommentar-Reuter, BGB, 7. Aufl. 2015, § 27 Rn. 46; Kurt Kiethe, Die zivil- und strafrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse für riskante Kreditgeschäfte, BKR 2005, Seite 177 ff.; Reinfrid Fischer, Entlastung des Sparkassenvorstandes und Bestätigung der Sparkassenaufsichtsbehörde, WM 2007, 1005 - 1012; Schlierbach, Das Sparkassenrecht in der Bundesrepublik, 5. Auflage 2003, Seite 271; Carsten Biesok, Kommentar zum SpkG, 2015, § 26 Rn. 599).
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