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   OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85   

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https://dejure.org/1986,4333
OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85 (https://dejure.org/1986,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.1986 - 2 Wx 49/85 (https://dejure.org/1986,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 2 Wx 49/85 (https://dejure.org/1986,4333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines vom Erblasser möglicherweise vergessenen Testaments ; Pflicht eines im Ausland zugelassenen Rechtsanwalts eine bei einem deutschen Gericht eingereichte Beschwerde durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnen zu lassen; Beerbung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2199
  • Rpfleger 1986, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1991, 1356, 1357 m.w.Nachw.).

  • LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit;

    Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11).
  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

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  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356; Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen).
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