Rechtsprechung
OLG Köln, 19.03.2014 - I-2 Wx 73/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im Grundbuch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im Grundbuch; Gebühren für die Eigentumseintragung des verbliebenen Erben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nach Abschichtung Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 04.12.2013 - HO-1418
- OLG Köln, 19.03.2014 - I-2 Wx 73/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 840
- FGPrax 2014, 129
- FamRZ 2015, 437
- Rpfleger 2014, 451
- Rpfleger 2014, 564
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15
Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren nach zwischenzeitlicher Eintragung …
Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (Anschluss an OLG Köln FGPrax 2014, 129).Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).
c) Dementsprechend verbleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die Gebührenbefreiung für die Eintragung des erwerbenden Miterben nicht mehr eingreift, wenn zuvor die Erbengemeinschaft eingetragen worden ist (so auch OLG Köln FGPrax 2014, 129).
- OLG Bamberg, 24.01.2017 - 5 W 1/17
Keine Voreintragung der Erbengemeinschaft erforderlich bei Erbauseinandersetzung …
Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Erstgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 19.03.2014 (NotBZ 2014, 297).