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   OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01   

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OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01 (https://dejure.org/2001,21857)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.2001 - 13 W 16/01 (https://dejure.org/2001,21857)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 2001 - 13 W 16/01 (https://dejure.org/2001,21857)
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  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    In diesem Falle entspricht es aber der gefestigten Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte, dass die Kredit gewährende Bank dann, wenn sie im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projektes nach außen erkennbar über ihre Rolle als Kreditgeberin hinaus gegangen ist, eine Aufklärungspflicht über konkrete Umstände des Anlagegeschäftes trifft (vgl. Nachweise bei Nobbe, Bankrecht, Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, 1999, Rdz. 464 ff.; OLG Köln, Urteil vom 21.03.2001 -13 U 124/00-).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Insbesondere dann, wenn die Bank in Bezug auf das Kaufobjekt einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand schafft, kommen eigene Aufklärungspflichten der Bank in Betracht, deren Verletzung Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss auslösen können (OLG Köln, 22 ZS., WM 2000, 2139, 2141).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Denn für das Vorliegen der besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag (vgl. BGH WM 2000, 1287 ff ) fehlt es an einem substantiierten Vorbringen der Klägerin.
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Zwar hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München - 5 U 5342/99 - in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 11.04.2000 die gegenteilige Ansicht vertreten; die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur sieht demgegenüber die Vorrangregelung des § 5 Abs. 2 HausTWG in Bezug auf Realkredite im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG stets als abschließend an und erachtet daher § 1 HausTWG als unanwendbar (vgl. die Nachweise in der Entscheidung des BGH vom 30.11.1999 in BGH NJW 2000, 521, 522; so kürzlich auch OLG München, 31.ZS.,in WM 2001, 680,681,682).
  • OLG München, 16.10.2000 - 31 U 3100/00

    Kreditnehmerwiderruf als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Zwar hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München - 5 U 5342/99 - in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 11.04.2000 die gegenteilige Ansicht vertreten; die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur sieht demgegenüber die Vorrangregelung des § 5 Abs. 2 HausTWG in Bezug auf Realkredite im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG stets als abschließend an und erachtet daher § 1 HausTWG als unanwendbar (vgl. die Nachweise in der Entscheidung des BGH vom 30.11.1999 in BGH NJW 2000, 521, 522; so kürzlich auch OLG München, 31.ZS.,in WM 2001, 680,681,682).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Da der Darlehensvertrag vom 30.12.1992 unmittelbar zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossen worden ist, kommt es auf eine etwaige Nichtigkeit des der umfassenden Bevollmächtigung (vgl. S. 12 und 13 des notariellen Kaufangebotes vom 17.12.1992) zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrages sowie der Vollmacht selbst wegen Verstoßes gegen das Rechtberatungsgesetz (vgl. BGH NJW 2001, 70,71) nicht an.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Ein Einwendungsdurchgriff nach § 9 VerbrKrG kommt schon nach der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht in Betracht, weil es sich bei dem der Klägerin gewährten Kredit um einen Realkredit handelt und dieser zu für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden ist (vgl. nur BGH WM 2000, 1245, 1247; BGH WM 2000, 2352, 2353).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    (§ 242 BGB) bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen wegen der Sonderregelung in §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 9 Abs. 3 VerbrKrG überhaupt noch in Betracht kommt (offengelassen von OLG Braunschweig in WM 1998, 1223, 1227), kann hier ebenfalls dahinstehen.
  • OLG München, 11.04.2000 - 5 U 5342/99

    Widerrufsrechte bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
    Zwar hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München - 5 U 5342/99 - in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 11.04.2000 die gegenteilige Ansicht vertreten; die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur sieht demgegenüber die Vorrangregelung des § 5 Abs. 2 HausTWG in Bezug auf Realkredite im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG stets als abschließend an und erachtet daher § 1 HausTWG als unanwendbar (vgl. die Nachweise in der Entscheidung des BGH vom 30.11.1999 in BGH NJW 2000, 521, 522; so kürzlich auch OLG München, 31.ZS.,in WM 2001, 680,681,682).
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