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   OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23629
OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06 (https://dejure.org/2007,23629)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.2007 - 18 U 130/06 (https://dejure.org/2007,23629)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 2007 - 18 U 130/06 (https://dejure.org/2007,23629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Beseitigung von an einem erworbenen Haus bestehenden Mängel und Schäden; Ausschluss einer Haftung des Verkäufers für sichtbare und unsichtbare Sachmängel; Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42).

    Nach dem Ergebnis der in der ersten Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ist jedoch der - den Klägern obliegende (vergleiche BGH NJW 1990, 42) - Beweis nicht geführt, dass die Beklagten die Mängel des Daches kannten bzw. mindestens für möglich hielten.

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06
    Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er diese bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vergleiche BGH NJW-RR 1994, 907).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06
    Zwar ist auch insoweit ein Mangel des Hauses gegeben, weil das Auftreten von Feuchtigkeit im Gebäude grundsätzlich einen Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB a. F. bedeutet (vergleiche BGH NJW-RR 1996, 1332).
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