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   OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13   

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OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13 (https://dejure.org/2015,65920)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2015 - 15 U 38/13 (https://dejure.org/2015,65920)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 15 U 38/13 (https://dejure.org/2015,65920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wilhelm Schlötterer

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Die in Rede stehenden Vorgänge nach dem Tod des Vaters des Klägers im Jahre 1988 liegen bereits mehrere Jahrzehnte zurück, ohne dass es zu einer Anklageerhebung oder gar Verurteilung des Klägers wegen der ihm vorgeworfenen (Steuer-) Delikte gekommen ist (vgl. zum Aspekt des Zeitablaufs ohne strafrechtliche Konsequenzen: BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, MMR 2015, 137).

    Denn unbewiesene Tatsachenbehauptungen werden nicht deshalb zulässig, weil sie auch in anderen Veröffentlichungen aufgestellt wurden (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, MMR 2015, 137).

  • OLG Köln, 26.06.2003 - 8 U 29/03

    Zulässigkeit neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel; Behandlung zurückgewiesenen

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Das Landgericht ist auch zu Recht den mit Schriftsatz vom 31.01.2013 (Bl. 465 ff. GA) unterbreiteten weiteren Beweisangeboten des Beklagten nicht nachgegangen, weil diese i.S.d. § 296 a ZPO verspätet waren, so dass sie auch zweitinstanzlich gemäß § 531 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen sind (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 26.06.2003 - 8 U 29/03 -, OLGR 2004, 60).

    Denn die Vorschrift des § 156 ZPO dient nicht dazu, einer Partei die Einbringung gemäß §§ 296, 296 a ZPO verspäteten Vorbringens in den Prozess doch noch zu ermöglichen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 26.06.2003 - 8 U 29/03 -, OLGR 2004, 60).

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Dabei ist die beanstandete Äußerung in dem Gesamtkontext zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 -, NJW 2009, 3580; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und BildBerichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 4 Rn. 43, 48, 50 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11

    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Dem Beklagten war kein Schriftsatznachlass und/oder eine Möglichkeit, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, eingeräumt worden, und das Landgericht hat ausweislich des Verhandlungsprotokolls vom 18.01.2013 die vorläufige Würdigung des Beweisergebnisses mitgeteilt, so dass - im Unterschied etwa zu der Konstellation, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (IV ZR 230/11, juris) zugrunde lag - die Benennung weiterer Zeugen nicht zugelassen wurde oder entschuldigt ist.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Auch wenn grundsätzlich keine unwahren Tatsachen verbreitet werden dürfen, kommt es für die Frage eines Unterlassungsanspruchs zwar darauf an, ob in einer solchen Berichterstattung inhaltlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen liegt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2005 - VI ZR 274/04 -, NJW 2009, 609 [richtig: NJW 2006, 609 - d. Red.] ).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Anderes gilt jedoch wiederum, wenn der Behauptende sich gemäß § 193 StGB auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.1987 - VI ZR 195/86 -, NJW 1987, 2225; BGH, Urt. v. 12.02.1985 - VI ZR 225/83 -, NJW 1985, 1621).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Werden aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht, liegt die Beweislast für die Unwahrheit nach allgemeinen Regeln grundsätzlich beim Anspruchsteller (vgl. BGHZ 176, 175).
  • OLG Dresden, 27.11.2003 - 4 U 991/03

    Zulässigkeit und Sorgfaltsanforderungen bei pressemäßiger

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Es muss sich zudem um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, NJW 2000, 1036; OLG Dresden, Urt. v. 27.11.2003 - 4 U 991/03 -, NJW 2004, 1181).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13 -, AfP 2014, 70; LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010 - 324 O 3/10 -, AfP 2011, 394; Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 16 Rn. 44 d).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13
    Die bis zur rechtskräftigen Verurteilung zugunsten des Angeklagten sprechende Unschuldsvermutung gebietet eine entsprechende Pflicht, der Stichhaltigkeit der ihr zugeleiteten Informationen unter Berücksichtigung der dem Verdächtigen bei identifizierender Berichterstattung drohenden Nachteile gewissenhaft nachzugehen, und eine entsprechende Zurückhaltung, ggf. einhergehend mit einer Beschränkung auf eine ausgewogenen Berichterstattung (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, 350; OLG Köln, Urteil vom 02.06.1987 - 15 U 39/87 -, NJW 1987, 2682).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

  • OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14

    Kachelmann gegen Schwarzer - Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • OLG Köln, 02.06.1987 - 15 U 39/87
  • LG Hamburg, 01.10.2010 - 324 O 3/10
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11

    Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung

  • LG Augsburg, 06.08.2007 - 501 Js 109007/00

    Freispruch für Max Strauß

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20

    Wird durch vielfache Hinweise auf Überarbeitungen in einem Artikel suggeriert,

    Anders als die Beklagte meint, betrifft auch diese Entscheidung eine unwahre Tatsachenbehauptung, denn das Hervorrufen eines unwahren Eindrucks ist als verdeckte unwahre Tatsache anzusehen (vgl. z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1175; OLG Köln, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 38/13, BeckRS 2015, 116856 Rn. 20 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4, Rn. 15 m.w.N.).
  • LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    Die Kammer (28 O 773/11; Urteil vom 13.02.2011) und das Oberlandesgericht Köln (15 U 38/13; Urteil vom 10.05.2015) verurteilten den Beklagten 1 zur Unterlassung der hier streitgegenständlichen Äußerungen.

    Hinsichtlich der von der Beklagten zu 2 thematisierten Fragen der Betroffenheit des Klägers in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, des Erweckens eines unabweislichen Eindrucks durch die streitgegenständlichen Äußerungen und des Zu-Eigen-Machens durch den Beklagten zu 1 - und auch der Beklagten zu 2 - sowie hinsichtlich der Beweislast wird auf die Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 19.05.2015 (15 U 38/13 - Rn. 20 bis 32, zitiert nach juris) Bezug genommen.

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