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   OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97   

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https://dejure.org/1998,5095
OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97 (https://dejure.org/1998,5095)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.1998 - 6 U 215/97 (https://dejure.org/1998,5095)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 6 U 215/97 (https://dejure.org/1998,5095)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62
    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Letzteres gilt dabei auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß allein der private Charakter einer Konversation oder - wie hier - Korrespondenz ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dann nicht ausschließt, wenn der sich Äußernde sie dazu benutzt, eigene oder fremde geschäftliche Interessen zu fördern (BGH GRUR 1964, 208/209 - "Fernsehinterview" - BGH GRUR 1954, 293/294; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 209 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Diesen Charakter nimmt eine herabsetzende Äußerung vielmehr erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen ( BVerfG NJW 1995, 3303; BVerfG NJW 1991, 1475/1477 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Diesen Charakter nimmt eine herabsetzende Äußerung vielmehr erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen ( BVerfG NJW 1995, 3303; BVerfG NJW 1991, 1475/1477 ).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91

    Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr erfordert eine selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt, und die sich auf Mitbewerber auswirken kann (BGH GRUR 1993, 761/762 - "Makler-Privatangebot" - BGH GRUR 1971, 119 - "Branchenverzeichnis" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 208 Einleitung UWG; Köhler/Piper, UWG, Einführung Rdnr. 156 f - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr erfordert eine selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt, und die sich auf Mitbewerber auswirken kann (BGH GRUR 1993, 761/762 - "Makler-Privatangebot" - BGH GRUR 1971, 119 - "Branchenverzeichnis" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 208 Einleitung UWG; Köhler/Piper, UWG, Einführung Rdnr. 156 f - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Fällt diese Abwägung zum Nachteil des Angreifenden aus, erweist sich der Eingriff als widerrechtlich ( BGHZ 24, 72; BGH NJW 1978, 2152; Palandt-Thomas, a.a.O., Rdn. 184 zu § 823 m.w.N. ).
  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Der Senat verkennt dabei nicht, daß bei einem Gewerbetreibenden ein Handeln im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich vermutet wird, wenn er eine Tätigkeit entfaltet, die - äußerlich betrachtet - der von ihm im übrigen unternommenen sonstigen kaufmännischen - beruflichen - Tätigkeit zuzuordnen ist (BGH a.a.O. - "Makler-Privatangebot" - BGH GRUR 1962 34/36 - "Torsana" -).
  • BGH, 20.05.1969 - VI ZR 256/67

    Umfang der journalistischen Sorgfaltspflicht - Widerruf eines Artikels zur

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 215/97
    Denn bei dieser Sachlage tritt die subjektive Wertung gegenüber dem tatsächlichen Gehalt der Aussage in den Vordergrund, daß sie deren Charakter in seiner Gesamtheit prägt ( vgl. BGH GRUR 1969, 555/557 -"Cellulitis"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O.; Köhler/Piper, a.a.O. ).
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