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   OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17   

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https://dejure.org/2018,48474
OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17 (https://dejure.org/2018,48474)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2018 - 10 WF 172/17 (https://dejure.org/2018,48474)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 10 WF 172/17 (https://dejure.org/2018,48474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 3; BGB § 1796 Abs. 1
    Abberufung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin wegen erheblichen Interessengegensatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft bei gefährdeter Vermögensverwaltung für ein minderjähriges Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Weder die Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten noch die Verwaltung des Nachlasses erfordern notwendig und vorhersehbar Rechtsgeschäfte des Testamentsvollstreckers mit der Erbin, die für die Erbin abzuschließen der Kindesmutter als deren gesetzlichen Vertreterin nach § 181 BGB verwehrt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

    Die Kindesmutter bliebe als Testamentsvollstreckerin nach wie vor in vollem Umfang verfügungs- und verwaltungsbefugt auch betreffend den von dem beteiligten Kind ererbten Nachlass (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

    Denn im vorliegenden Fall treten konkrete Umstände hinzu, auf Grund derer die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin die Belange des Kindes nicht in dem gebotenen Maße wahren und fördern wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

  • AG Aachen, 13.07.2017 - 222 F 110/17

    Notwendigkeit des Entzugs der elterlichen Sorge der Mutter in Bezug auf die

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Auf die Beschwerde der Kindesmutter und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 13.7.2017 - 222 F 110/17 - teilweise abgeändert:.

    In Abänderung dieser Entscheidung ist der Kindesmutter mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 13.7.2017 - 222 F 110/17 -die gesamte Vermögenssorge für das Kind entzogen worden.

    Die Beschwerde der Kindesmutter vom 15.9.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 13.7.2017 - 222 F 110/17 - ist nach §§ 58 ff. FamFG statthaft und zulässig, insbesondere ist sie fristgemäß eingelegt worden.

  • OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01

    Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich bereits aus dieser Doppelstellung der Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin einerseits und als gesetzliche Vertreterin der Erbin andererseits ein Interessengegensatz i.S.v. § 1629 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 1796 BGB ergibt, der so erheblich ist, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.6.2001 - 11 UF 1441/01 -, juris).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Dauert die Testamentsvollstreckung länger als ein Jahr (§ 2209 BGB), kann der Erbe gemäß § 2218 Abs. 2 BGB jährliche Rechnungslegung verlangen, die gemäß § 666 BGB i. V. m. § 259 Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (BayObLG, Rpfleger 1998, 246, 247).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Eine solche Gestattung kommt für den gesetzlichen Vertreter wegen der zwingenden Regelung nach § 1629 Abs. 2, § 1795 Abs. 2 i.V.m. § 181 BGB jedoch nicht in Betracht (vgl. BGHZ 21, 229; OLG Hamm, Beschluss vom 13.1.1993 - 15 W 216/92 -, juris).
  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92

    Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17
    Eine solche Gestattung kommt für den gesetzlichen Vertreter wegen der zwingenden Regelung nach § 1629 Abs. 2, § 1795 Abs. 2 i.V.m. § 181 BGB jedoch nicht in Betracht (vgl. BGHZ 21, 229; OLG Hamm, Beschluss vom 13.1.1993 - 15 W 216/92 -, juris).
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