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OLG Köln, 19.08.2011 - III-2 Ws 501/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111f Abs. 5
Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 223/11
Auszug aus OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11
Es handelt sich nicht um eine weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung über eine gerichtliche Entscheidung, wie dies bei der Pfändung aufgrund eines dinglichen Arrestes der Fall ist (vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11-).Die Zuständigkeit der Strafgerichte zur Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, ergibt sich aus der durch Gesetz vom 24.10.2006 (BGBl. I 2350) eingefügten Bestimmung des § 111 f Abs. 5 StPO ( vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11- ; die Entscheidung BGH für die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit in dessen Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 - ist damit überholt).
- BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage …
Auszug aus OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11
Die Zuständigkeit der Strafgerichte zur Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, ergibt sich aus der durch Gesetz vom 24.10.2006 (BGBl. I 2350) eingefügten Bestimmung des § 111 f Abs. 5 StPO ( vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11- ; die Entscheidung BGH für die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit in dessen Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 - ist damit überholt).